
Jeden Morgen aufstehen, ins Auto steigen oder in die Bahn setzen und zur Arbeit fahren – für Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland ist das tägliche Realität. Lange Pendelstrecken kosten Zeit, Nerven und vor allem Geld. Der deutsche Staat erkennt diesen Aufwand jedoch steuerlich an: Die sogenannte Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, erlaubt es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer abzusetzen – unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wie die Pendlerpauschale funktioniert, wie viel du absetzen kannst, welche Besonderheiten es gibt und wie du sie korrekt in deiner Steuererklärung einträgst.
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Regelung, mit der Arbeitnehmer ihre Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen können. Sie ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel sie nutzen.
Der Begriff „Pauschale“ bedeutet dabei, dass der Betrag pro Kilometer und Arbeitstag pauschal festgelegt ist – du musst also keine Tankquittungen oder Fahrscheine sammeln und einreichen. Entscheidend sind lediglich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.
Ein wichtiger Punkt: Es wird immer nur die einfache Strecke berücksichtigt, nicht die Hin- und Rückfahrt. Wer also 30 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnt, rechnet mit 30 Kilometern pro Arbeitstag – nicht mit 60.
Die Pauschalsätze wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben, um gestiegene Fahrtkosten zu berücksichtigen. Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
Die erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer wurde im Zuge der steigenden Energiepreise eingeführt und gilt dauerhaft. Pendler mit langen Arbeitswegen profitieren dadurch überproportional von der Regelung.
Die Berechnung ist einfach. Du multiplizierst die einfache Entfernung in Kilometern mit dem jeweils gültigen Pauschalbetrag und mit der Anzahl deiner tatsächlichen Arbeitstage im Jahr.
Formel:
(20 km × 0,30 €) + (verbleibende km × 0,38 €) × Arbeitstage = absetzbarer Betrag
Beispiel für einen Pendler mit 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen:
Dieser Betrag wird von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was deine Steuerlast spürbar senkt. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von über 640 Euro allein durch die Pendlerpauschale.
Zu beachten ist: Alle Arbeitnehmer erhalten automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2026), der pauschal als Werbungskosten angerechnet wird, ohne dass eine Steuererklärung nötig ist. Die Pendlerpauschale lohnt sich also besonders dann, wenn deine gesamten Werbungskosten – inklusive Pendlerpauschale – diesen Betrag übersteigen.
Ein großer Vorteil der Pendlerpauschale ist ihre Verkehrsmittelneutralität. Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, wie du zur Arbeit kommst. Die Pauschale gilt für:
Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit geht, kann genauso die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen wie jemand, der täglich 50 Kilometer mit dem Auto fährt. Das Finanzamt fragt nicht nach dem genutzten Verkehrsmittel.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt und dafür tatsächlich höhere Kosten hatte als die Pauschale ergibt, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn er Belege vorlegt. Dies ist insbesondere bei teuren Monatskarten oder Jahreskarten relevant.
Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer zumindest teilweise im Homeoffice. Das wirkt sich direkt auf die Pendlerpauschale aus: Du kannst die Pauschale nur für die Tage geltend machen, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist. Homeoffice-Tage zählen nicht.

Gleichzeitig gibt es seit 2023 die Homeoffice-Pauschale, die du für Tage im Homeoffice ansetzen kannst. Für das Jahr 2026 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag, maximal für 210 Tage pro Jahr, also bis zu 1.260 Euro. Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale können nicht für denselben Tag gleichzeitig geltend gemacht werden – du musst für jeden Arbeitstag entscheiden, welche Regelung gilt.
Das klingt kompliziert, ist aber mit der richtigen Software kein Problem. WISO Steuer führt dich durch alle relevanten Felder, berechnet automatisch, welche Kombination aus Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale für dich am vorteilhaftesten ist, und optimiert deine Steuererstattung entsprechend.
Für die Berechnung zählen alle Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Nicht angerechnet werden:
Als Orientierung gilt: Bei einer klassischen Vollzeitstelle mit 5 Tagen pro Woche kommen im Jahr in der Regel zwischen 200 und 230 Arbeitstage zusammen, abhängig von Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen. Du solltest die Anzahl möglichst genau dokumentieren, etwa mit dem Kalender auf deinem Smartphone oder einem einfachen Notizbuch.
Die Pendlerpauschale gilt für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist in der Regel der Betrieb oder das Büro, dem du dauerhaft zugeordnet bist. Wer an mehreren Standorten arbeitet, muss genau prüfen, welcher Standort steuerrechtlich als erste Tätigkeitsstätte gilt.
Wer keinen festen Arbeitsplatz hat – zum Beispiel Außendienstmitarbeiter, Bauarbeiter oder Pflegekräfte, die bei verschiedenen Kunden im Einsatz sind – fährt in der Regel nicht zu einer ersten Tätigkeitsstätte. In diesem Fall gelten andere Regelungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten, etwa die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder die Nutzung eines spezialisierten Steuerprogramms.
Wenn du täglich in einer Fahrgemeinschaft fährst, kannst du die Pendlerpauschale trotzdem in voller Höhe geltend machen – und zwar für alle Tage, an denen du tatsächlich mitgefahren bist oder selbst gefahren hast. Es spielt keine Rolle, ob du das Auto gefahren hast oder Mitfahrer warst. Jeder Teilnehmer der Fahrgemeinschaft kann die Pauschale individuell für sich in Anspruch nehmen.
Wer als Fahrer Mitfahrer befördert und dafür Geld bekommt, muss dieses Geld allerdings als Einnahme angeben, sofern es die tatsächlichen Kosten übersteigt.
Für Arbeitnehmer, die besonders weite Strecken pendeln und unter der Woche am Arbeitsort eine Unterkunft haben, gibt es zusätzliche steuerliche Möglichkeiten. Wer eine doppelte Haushaltsführung führt – also einen eigenen Hausstand am Heimatort und eine Unterkunft am Arbeitsort – kann neben der Pendlerpauschale auch die Kosten für die Zweitwohnung und wöchentliche Heimfahrten absetzen. Die doppelte Haushaltsführung ist eine eigene steuerliche Regelung, die sich für Fernpendler besonders lohnen kann.

Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort findest du das Feld für die Werbungskosten, in dem du folgende Angaben machen musst:
Das Finanzamt berechnet dann automatisch den absetzbaren Betrag. Du musst in der Regel keine Belege einreichen – aber du solltest die Angaben im Falle einer Prüfung belegen können. Eine kurze Aufzeichnung der Arbeitstage pro Monat reicht dafür aus.
Mit WISO Steuer wird dieser Prozess noch einfacher: Das Programm stellt dir alle notwendigen Fragen, berechnet den optimalen Abzugsbetrag und trägt alles automatisch in die richtigen Felder ein. Auch die Kombination mit der Homeoffice-Pauschale wird automatisch optimiert.
Wer neben der Pendlerpauschale noch weitere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, sollte die Steuererklärung sorgfältig angehen. Fehler oder vergessene Posten können dazu führen, dass du zu viel Steuern zahlst oder im schlimmsten Fall eine Nachzahlung erhältst.
Ein guter erster Schritt ist immer der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die auch steuerrechtliche Beratung abdeckt, falls es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt kommt. CHECK24 bietet einen schnellen Vergleich verschiedener Rechtsschutz- und weiterer Versicherungsangebote. Und wer sichergehen möchte, dass er auch für unvorhergesehene Situationen gut abgesichert ist, findet bei AXA umfassende Versicherungslösungen für Arbeitnehmer.
Weitere offizielle Informationen zur Entfernungspauschale und aktuellen Änderungen im Steuerrecht findest du direkt beim Bundesministerium der Finanzen.
Die Pendlerpauschale ist eine der einfachsten und effektivsten Möglichkeiten, als Arbeitnehmer Steuern zu sparen. Wer jeden Tag zur Arbeit pendelt, lässt ohne Steuererklärung bares Geld liegen – denn das Finanzamt erstattet nicht automatisch, was dir zusteht. Trag deine Entfernung und Arbeitstage sorgfältig ein, kombiniere die Pauschale bei Bedarf mit der Homeoffice-Pauschale und nutze ein zuverlässiges Steuerprogramm wie WISO Steuer, um das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen. Dein Geldbeutel wird es dir danken.