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Elterngeld in Deutschland: Wer bekommt es und wie viel?

Junges Elternpaar hält ihr neugeborenes Baby im Arm zu Hause als Symbol für das Elterngeld in Deutschland

Die Geburt eines Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben – aber auch einer, der das finanzielle Gleichgewicht einer Familie erheblich beeinflussen kann. Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile für eine gewisse Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, um das neugeborene Kind zu betreuen, fällt ein wichtiger Teil des Haushaltseinkommens weg. Genau für diese Situation hat der deutsche Gesetzgeber das Elterngeld geschaffen. Es ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt und ihnen ermöglicht, in der wichtigen Frühphase des Lebens ihres Kindes präsent zu sein, ohne in finanzielle Not zu geraten. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wer Elterngeld bekommt, wie hoch es ist, wie lange es gezahlt wird, welche verschiedenen Varianten es gibt, was es bei der Antragstellung zu beachten gilt und welche typischen Fehler du vermeiden solltest.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung des deutschen Staates, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell absichert, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen oder reduzieren, um das Kind zu betreuen. Es wird auf Basis des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens berechnet und für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt.

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wohnsitz in Deutschland: Du musst in Deutschland wohnen oder dort deinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Betreuung des Kindes: Du musst dein Kind selbst betreuen und erziehen – also persönlich für das Kind da sein.

Keine oder reduzierte Erwerbstätigkeit: Du darfst während des Elterngeldbezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wer Vollzeit weiterarbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Kind lebt im Haushalt: Das Kind muss in deinem Haushalt leben.

Diese Voraussetzungen gelten für alle Elternteile – also sowohl für Mütter als auch für Väter, für verheiratete Paare genauso wie für unverheiratete Paare und für Alleinerziehende. Auch Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ein Kind unter acht Jahren adoptieren.

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, das du in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt hast. Es gibt dabei einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat – auch wer kein oder kaum Einkommen hatte, bekommt mindestens diesen Betrag. Nach oben ist das Elterngeld auf 1.800 Euro pro Monat gedeckelt.

Das bedeutet: Wer in den zwölf Monaten vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 2.769 Euro oder mehr hatte, bekommt den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Wer weniger verdient hat, bekommt entsprechend 65 % seines Nettoeinkommens – mindestens aber 300 Euro.

Besonderheit für Geringverdiener: Wer vor der Geburt ein Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro hatte, profitiert von einer erhöhten Ersatzrate. Der Prozentsatz steigt dabei schrittweise von 65 % auf bis zu 100 % für sehr geringe Einkommen. Das stellt sicher, dass auch Eltern mit niedrigem Einkommen durch das Elterngeld ausreichend abgesichert sind.

Mehrkindfamilien: Wer bereits zwei oder mehr ältere Kinder unter drei Jahren oder drei oder mehr ältere Kinder unter sechs Jahren hat, bekommt einen Geschwisterbonus: Das Elterngeld wird um 10 % erhöht, mindestens jedoch um 75 Euro monatlich.

Mehrlinge: Bei Mehrlingen – also Zwillingen, Drillingen oder mehr – wird das Elterngeld für jedes weitere Kind um 300 Euro erhöht. Bei Zwillingen bekommt man also mindestens 600 Euro Elterngeld pro Monat.

Die Berechnung des Elterngelds ist etwas komplexer als es auf den ersten Blick erscheint. Als Grundlage dienen die letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Dabei werden bestimmte Monate aus der Berechnung herausgenommen, um Benachteiligungen zu vermeiden:

Herausgenommene Monate: Monate, in denen du Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder Krankengeld bezogen hast, werden nicht in die Berechnung einbezogen. Stattdessen wird weiter zurückgerechnet, bis zwölf volle Monate zusammenkommen.

Steuerklassenwechsel vor der Geburt: Ein bewusster Wechsel in eine günstigere Steuerklasse kurz vor der Geburt kann das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld erhöhen. Dieser Wechsel muss jedoch mindestens sieben Monate vor der Geburt abgeschlossen sein, um berücksichtigt zu werden. Viele Paare nutzen diesen legalen Weg, um das Elterngeld zu optimieren – vor allem dann, wenn der Elternteil, der in Elternzeit geht, in einem Haushalt mit einem gut verdienenden Partner lebt.

Sonderzahlungen: Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni oder Sonderzulagen werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt – nur das regelmäßige monatliche Einkommen fließt in die Berechnung ein.

Das deutsche Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten, die einzeln oder kombiniert genutzt werden können. Die Wahl der richtigen Variante kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesamthöhe des Elterngelds und die Flexibilität der Elternzeit haben.

Das Basiselterngeld ist die klassische Form des Elterngelds. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt – jedoch nur dann, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Nimmt nur ein Elternteil Elternzeit, besteht Anspruch auf maximal 12 Monate Basiselterngeld.

Die zwei zusätzlichen Monate – oft als Partnermonate bezeichnet – sollen den anderen Elternteil dazu ermutigen, ebenfalls Elternzeit zu nehmen. Nimmt der Partner mindestens zwei Monate Elternzeit, bekommt die Familie insgesamt 14 Monate Basiselterngeld statt nur 12. Statistisch gesehen nehmen in Deutschland deutlich häufiger Mütter als Väter Elternzeit, aber die Väter-Beteiligung ist in den vergangenen Jahren durch die Partnermonat-Regelung deutlich gestiegen.

Die monatliche Leistung des Basiselterngelds beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro, berechnet als 65 % des vorherigen Nettoeinkommens.

Das ElterngeldPlus ist eine flexiblere Alternative zum Basiselterngeld, die 2015 eingeführt wurde. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus – die Bezugsdauer verdoppelt sich also, während sich der monatliche Betrag halbiert.

Konkret: Wer 14 Monate Basiselterngeld hätte, kann stattdessen bis zu 28 Monate ElterngeldPlus beziehen. Der monatliche Betrag ist halb so hoch wie das entsprechende Basiselterngeld – also maximal 900 Euro pro Monat.

Das ElterngeldPlus ist besonders attraktiv für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Da beim ElterngeldPlus bis zu 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf und der Elterngeldanspruch dadurch weniger stark reduziert wird als beim Basiselterngeld, lässt sich das Elterngeld optimal mit einem Teilzeitjob kombinieren.

Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzlicher Bonus, der gezahlt wird, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Konkret: Wenn beide Elternteile für mindestens zwei und maximal vier aufeinanderfolgende Monate jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bekommt jeder Elternteil für diese Monate zusätzliches ElterngeldPlus – also bis zu vier Extra-Monate pro Elternteil.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit und ist besonders attraktiv für Paare, die beide berufstätig bleiben möchten, aber gleichzeitig mehr Zeit mit dem Kind verbringen wollen.

Die Bezugsdauer hängt davon ab, welche Elterngeldvariante du wählst und wie du die Monate auf beide Elternteile aufteilst:

Beim Basiselterngeld stehen insgesamt 14 Monate zur Verfügung, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate allein in Anspruch nehmen, der andere mindestens 2 Monate.

Beim ElterngeldPlus verdoppelt sich die Bezugsdauer: Aus 14 Monaten Basiselterngeld werden bis zu 28 Monate ElterngeldPlus.

Mit dem Partnerschaftsbonus kommen noch einmal bis zu 4 zusätzliche Monate pro Elternteil dazu – also theoretisch bis zu 36 Monate kombinierter Bezug.

Das Elterngeld muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden – für das Basiselterngeld. Für das ElterngeldPlus gilt eine erweiterte Frist bis zum Ende des 32. Lebensmonats des Kindes.

Wenn das Elterngeld für ein zweites oder weiteres Kind beantragt wird, während noch Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wird, gibt es besondere Regelungen. In diesen Fällen kann es zu einer Anrechnung kommen, die jedoch durch den Geschwisterbonus teilweise ausgeglichen wird.

Außerdem gilt: Das Elterngeld für ein neues Kind beginnt ab dem Geburtsmonat des neuen Kindes. Wenn noch Restmonate aus dem Elterngeld für das ältere Kind vorhanden sind, können diese in bestimmten Konstellationen parallel oder versetzt genutzt werden.

Familien mit mehreren Kindern sollten sich frühzeitig beraten lassen, um die optimale Kombination der Elterngeldzeiträume zu planen.

Der Antrag auf Elterngeld wird beim zuständigen Elterngeldamt gestellt – das ist in der Regel das Jugendamt oder eine spezielle Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes. Die genaue Zuständigkeit hängt von deinem Wohnort ab.

Infografik zum Vergleich der drei Elterngeldvarianten in Deutschland 2026 – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus mit Dauer, Höhe und Voraussetzungen

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden – spätestens jedoch nach dem dritten Lebensmonat des Kindes. Das Elterngeld wird rückwirkend für maximal drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer zu spät antragsstellt, verliert also Leistungen.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag in der Regel benötigt:

Die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis der Geburt. Eine Bescheinigung über das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt – in der Regel die letzten zwölf Lohnabrechnungen oder der Einkommensteuerbescheid für Selbstständige. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Elternzeit und gegebenenfalls die geplante Teilzeitarbeit. Bei Selbstständigen einen Einkommensteuerbescheid oder eine entsprechende Prognose des künftigen Einkommens während der Elternzeit. Den ausgefüllten Elterngeldantrag, den du beim Elterngeldamt oder online herunterladen kannst.

In vielen Bundesländern ist die Antragstellung inzwischen auch vollständig digital möglich – über das jeweilige Online-Portal des Bundeslandes. Das spart Zeit und Wege zum Amt.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei – du musst auf das erhaltene Elterngeld keine Einkommensteuer zahlen. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, das heißt es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt und kann so die Steuerlast auf andere Einkünfte erhöhen.

Das bedeutet in der Praxis: Wenn du im selben Jahr sowohl Elterngeld als auch reguläres Erwerbseinkommen hattest, kann sich durch den Progressionsvorbehalt dein Steuersatz auf das Erwerbseinkommen leicht erhöhen. In vielen Fällen lohnt es sich daher, am Ende des Jahres eine Steuererklärung einzureichen.

Mit WISO Steuer lässt sich der Progressionsvorbehalt beim Elterngeld automatisch und korrekt berücksichtigen. Das Programm führt dich durch alle relevanten Felder, berechnet die optimale Steuerstrategie für dein Haushaltseinkommen und stellt sicher, dass du keine steuerlichen Möglichkeiten vergisst. Gerade im Jahr der Geburt eines Kindes gibt es viele steuerliche Besonderheiten – von Kinderfreibeträgen über Entlastungsbeträge für Alleinerziehende bis hin zu Betreuungskosten – die WISO Steuer automatisch berücksichtigt.

Eine wichtige Frage ist, ob das Elterngeld andere Sozialleistungen beeinflusst oder auf diese angerechnet wird.

Bürgergeld und ALG II: Das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrags von 300 Euro wird auf das Bürgergeld angerechnet. Nur der Mindestbetrag von 300 Euro ist anrechnungsfrei. Für Bezieher von Bürgergeld ist das Elterngeld daher in vielen Fällen nur bedingt vorteilhaft.

Wohngeld: Das Elterngeld wird beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt und kann den Wohngeldbetrag reduzieren.

Kindergeld: Das Kindergeld ist eine separate Leistung und wird unabhängig vom Elterngeld ausgezahlt. Kindergeld und Elterngeld können gleichzeitig bezogen werden.

Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld – das in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von der Krankenkasse gezahlt wird – wird auf das Elterngeld angerechnet. Es reduziert also den Elterngeldbetrag in diesen Monaten.

Viele verwechseln Elternzeit und Elterngeld – aber es sind zwei verschiedene Dinge, die zwar zusammenhängen, aber unabhängig voneinander geregelt sind.

Elternzeit ist der rechtliche Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz zur Kinderbetreuung. Sie dauert bis zu drei Jahre pro Kind und kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Während der Elternzeit ist dein Arbeitsplatz gesetzlich geschützt – der Arbeitgeber darf dich nicht kündigen. Elternzeit ist unbezahlt – aber während der Elternzeit wird das Elterngeld gezahlt, das den Einkommensverlust teilweise ausgleicht.

Elterngeld ist die finanzielle Leistung, die du während der Elternzeit bekommst. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt – während die Elternzeit bis zu drei Jahre dauern kann. Nach dem Ende des Elterngeldbezugs bist du zwar noch in der Elternzeit, bekommst aber kein Elterngeld mehr.

Das bedeutet: Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, aber nur für maximal 14 Monate davon Elterngeld beziehen. Der Rest der Elternzeit ist finanziell nicht durch das Elterngeld abgesichert.

Auch Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung ist jedoch etwas komplexer als bei Angestellten, da kein festes monatliches Gehalt vorliegt.

Als Grundlage dient der Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt. Da der Einkommensteuerbescheid oft erst Monate nach Ablauf des Steuerjahres vorliegt, kann sich die endgültige Festsetzung des Elterngelds verzögern.

Selbstständige müssen außerdem angeben, wie viel sie während der Elternzeit voraussichtlich verdienen werden. Wenn das tatsächliche Einkommen während der Elternzeit höher ist als angegeben, kann das Elterngeld nachträglich gekürzt werden. Es empfiehlt sich daher, die Einkommensprognose realistisch und eher vorsichtig anzusetzen.

Für Selbstständige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist WISO Steuer besonders hilfreich – das Programm berücksichtigt alle relevanten Besonderheiten für Selbstständige im Jahr der Geburt und hilft dabei, die Steuerlast optimal zu gestalten.

Auch Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, können Anspruch auf Elterngeld haben. Voraussetzung ist in der Regel ein rechtmäßiger und nicht nur vorübergehender Aufenthalt in Deutschland. EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht haben in der Regel ohne weiteres Anspruch auf Elterngeld. Für Nicht-EU-Bürger hängt der Anspruch von der Art des Aufenthaltstitels ab.

Wer sich als Expat in Deutschland nicht sicher ist, ob er Anspruch auf Elterngeld hat, sollte sich frühzeitig beim zuständigen Elterngeldamt beraten lassen. Für rechtliche Fragen rund um Sozialleistungen und Ansprüche in Deutschland bietet KS Auxilia rechtliche Unterstützung und Beratung im Bereich Sozialrecht.

Viele Eltern machen bei der Planung und Beantragung des Elterngelds vermeidbare Fehler, die sie Geld kosten oder zu Problemen führen:

Elternteil füllt online den Elterngeldantrag aus während das Baby daneben schläft

Antrag zu spät stellen: Das Elterngeld wird rückwirkend maximal für drei Monate gezahlt. Wer den Antrag erst nach dem vierten Monat stellt, verliert Leistungen. Stelle den Antrag so früh wie möglich – am besten noch vor der Geburt mit dem voraussichtlichen Geburtstermin.

Steuerklasse nicht rechtzeitig wechseln: Paare, die durch einen Steuerklassenwechsel das Elterngeld optimieren möchten, müssen den Wechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt abschließen. Wer zu spät wechselt, profitiert nicht mehr davon.

Elterngeldvariante nicht durchdacht gewählt: Viele Eltern wählen das Basiselterngeld, ohne die Möglichkeiten des ElterngeldPlus oder des Partnerschaftsbonus zu kennen. Eine sorgfältige Planung der optimalen Kombination kann die Gesamtleistung erheblich erhöhen.

Sonderzahlungen in die Berechnung einkalkuliert: Boni und Sonderzahlungen fließen nicht in die Elterngeldberechnung ein. Wer plant, kurz vor der Geburt eine Sonderzahlung zu erhalten, sollte nicht damit rechnen, dass dies das Elterngeld erhöht.

Progressionsvorbehalt nicht beachtet: Das Elterngeld ist steuerfrei, aber der Progressionsvorbehalt kann die Steuerlast auf andere Einkünfte im selben Jahr erhöhen. Wer das nicht einplant, erlebt bei der Steuererklärung eine böse Überraschung.

Partnermonate nicht genutzt: Viele Väter verzichten auf die Partnermonate und verzichten damit auf zwei Monate zusätzliches Elterngeld für die Familie. Das ist nicht nur finanziell nachteilig, sondern auch eine verpasste Chance auf wertvolle Zeit mit dem Neugeborenen.

Um das Elterngeld optimal zu nutzen, empfehlen sich folgende Maßnahmen:

Frühzeitig planen: Beginne mit der Planung der Elternzeit und des Elterngelds idealerweise bereits in der Frühschwangerschaft – spätestens aber im zweiten Trimester. So bleibt genug Zeit, alle relevanten Schritte rechtzeitig umzusetzen.

Elterngeldrechner nutzen: Das Bundesministerium für Familie bietet einen kostenlosen Online-Elterngeldrechner an, mit dem du die voraussichtliche Höhe deines Elterngelds schnell und einfach berechnen kannst.

Beratung in Anspruch nehmen: Das Elterngeldamt bietet kostenlose Beratungstermine an. Nutze dieses Angebot, besonders wenn du dir bei der optimalen Gestaltung deiner Elternzeit unsicher bist.

Steuererklärung nicht vergessen: Im Jahr der Geburt gibt es viele steuerliche Vorteile – von Kinderfreibeträgen bis zur Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts. Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer. Mit WISO Steuer ist die Steuererklärung im Geburtsjahr besonders einfach – das Programm berücksichtigt automatisch alle familienbezogenen Steuervorteile.

Weitere offizielle Informationen zum Elterngeld, aktuellen Beträgen und dem Online-Antrag findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wer neben dem Elterngeld auch umfassenden Versicherungsschutz für die neue Familie sucht – von der Krankenversicherung über die Haftpflicht bis zur Altersvorsorge – findet bei CHECK24 schnelle und transparente Vergleiche aller relevanten Produkte. Für maßgeschneiderte Familienlösungen steht auch AXA zur Verfügung.

Das Elterngeld ist eine wichtige staatliche Leistung, die junge Familien in der finanziell herausfordernden Phase nach der Geburt unterstützt. Wer die verschiedenen Varianten – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – kennt und klug kombiniert, kann die Gesamtleistung erheblich steigern. Ein rechtzeitiger Antrag, ein überlegter Steuerklassenwechsel und eine sorgfältige Planung der Elterngeldmonate sind die wichtigsten Hebel. Vergiss nicht, im Jahr der Geburt eine Steuererklärung abzugeben – mit WISO Steuer ist das schnell erledigt und du holst dir alle familienbezogenen Steuervorteile zurück, die dir zustehen.

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