
Kinder kosten Geld – das weiß jede Familie aus eigener Erfahrung. Windeln, Kleidung, Spielzeug, Schule, Nachhilfe, Sportverein, Musikunterricht und schließlich Ausbildung oder Studium – die Kosten für die Erziehung eines Kindes summieren sich über die Jahre auf erhebliche Beträge. Der deutsche Staat erkennt diese finanzielle Belastung an und unterstützt Familien durch das Kindergeld – eine monatliche Zahlung für jedes Kind, die nahezu allen Eltern in Deutschland zusteht. Das Kindergeld ist eine der wichtigsten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland, wird aber trotzdem von vielen Eltern nicht vollständig verstanden oder nicht optimal genutzt. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wie hoch das Kindergeld ist, wer Anspruch hat, wie lange es gezahlt wird, wie du es beantragst, wie es sich zum Kinderfreibetrag verhält und welche häufigen Fehler du vermeiden solltest.
Das Kindergeld ist eine monatliche Geldleistung des deutschen Staates, die Eltern für jedes ihrer Kinder erhalten. Es soll dazu beitragen, die Kosten der Kindererziehung zu decken und das Existenzminimum des Kindes steuerlich zu berücksichtigen. Das Kindergeld ist damit eine Mischung aus sozialer Unterstützungsleistung und steuerlicher Entlastung.
Rechtlich gesehen ist das Kindergeld im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt. Es wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt – mit einer Ausnahme: Beamte, Richter und Soldaten erhalten das Kindergeld über ihre jeweilige Dienstbehörde.
Das Kindergeld wird automatisch nicht ausgezahlt – du musst es aktiv beantragen. Wer den Antrag vergisst oder zu spät stellt, verliert rückwirkend Leistungen, da das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate vor der Antragstellung nachgezahlt werden kann.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für das Kindergeld in Deutschland ein einheitlicher Betrag für alle Kinder – unabhängig davon, ob es das erste, zweite, dritte oder vierte Kind ist. Diese Vereinfachung hat die frühere gestaffelte Regelung abgelöst, bei der es für das erste und zweite Kind weniger gab als für das dritte oder weitere Kinder.
Für das Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat. Das gilt für jedes Kind gleich – ob erstes, zweites oder zehntes Kind.
Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern: 510 Euro Kindergeld pro Monat. Eine Familie mit drei Kindern bekommt 765 Euro pro Monat. Diese Beträge werden direkt auf das angegebene Konto überwiesen, in der Regel monatlich am Anfang des Monats.
Der Anspruch auf Kindergeld ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die sowohl die Eltern als auch das Kind betreffen.
Voraussetzungen auf Elternseite:
Du musst in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Auch EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, haben in der Regel Anspruch auf Kindergeld. Für Nicht-EU-Bürger hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab – bestimmte Aufenthaltstitel berechtigen zum Kindergeld, andere nicht.
Kindergeld kann nur von einem Elternteil gleichzeitig bezogen werden – nicht von beiden. In der Regel bekommt es derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der das Kind überwiegend betreut. Bei getrennten Eltern können sich beide einigen, wer das Kindergeld beantragt. Wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Familienkasse nach dem Kriterium, wer das Kind überwiegend betreut.
Voraussetzungen auf Kindseite:
Das Kind muss in Deutschland, einem EU-Land oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums leben. Bei Kindern, die in einem Nicht-EU-Land leben, kann der Kindergeldanspruch entfallen oder eingeschränkt sein.
Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Danach endet der Anspruch automatisch, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Verlängerung rechtfertigen.
Über das 18. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld unter folgenden Bedingungen weitergezahlt werden:
Bis zum 25. Lebensjahr: Wenn sich das Kind noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leistet, oder nach einer abgeschlossenen Erstausbildung einen neuen Ausbildungsplatz sucht – jedoch längstens vier Monate.
Ohne Altersgrenze: Wenn das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld ohne Altersgrenze weitergezahlt.
Übergangszeiten: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Beginn des Studiums – wird Kindergeld für bis zu vier Monate weitergezahlt.
Wichtig für Kinder über 18 Jahre: Ab dem 18. Geburtstag des Kindes muss der Elternteil der Familienkasse regelmäßig nachweisen, dass die Voraussetzungen für den verlängerten Kindergeldbezug weiterhin erfüllt sind – zum Beispiel durch Vorlage von Immatrikulationsbescheinigungen oder Ausbildungsnachweisen. Wer diesen Nachweis versäumt, riskiert eine Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergelds.
Eine häufige Frage beim Thema Kindergeld ist der Unterschied zwischen dem Kindergeld und dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Beide Instrumente verfolgen dasselbe Ziel – die steuerliche Entlastung von Eltern – aber sie funktionieren unterschiedlich.
Das Kindergeld ist eine direkte monatliche Zahlung, die alle Eltern erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen. Es ist einfach, transparent und wird automatisch ausgezahlt, sobald der Antrag gestellt wurde.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Abzug, der das zu versteuernde Einkommen der Eltern reduziert. Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag 6.672 Euro pro Kind und Jahr – aufgeteilt auf beide Elternteile je 3.336 Euro. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) von 2.928 Euro pro Kind und Jahr. Der Gesamtfreibetrag beläuft sich damit auf 9.600 Euro pro Kind und Jahr.
Das Finanzamt berechnet im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist – die sogenannte Günstigerprüfung. Wenn der steuerliche Vorteil des Kinderfreibetrags höher ist als das ausgezahlte Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag angewendet und das bereits erhaltene Kindergeld wird auf die Steuererstattung angerechnet.
In der Praxis gilt: Für Eltern mit einem Jahreseinkommen unter etwa 70.000 Euro ist das Kindergeld meistens vorteilhafter. Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führen. Das Finanzamt macht diese Berechnung automatisch – du musst dich nicht selbst darum kümmern, solange du eine Steuererklärung einreichst.
Mit WISO Steuer wird die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag vollautomatisch durchgeführt. Das Programm berechnet für deine individuelle Einkommenssituation, welche Option vorteilhafter ist, und trägt alles korrekt in die Steuererklärung ein. Besonders für Gutverdiener mit Kindern lohnt sich eine sorgfältige Steuererklärung.
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Das kann auf drei Wegen geschehen:
Online: Über das Online-Portal der Familienkasse – kindergeld.de oder über das Elterngeldportal – kannst du den Antrag vollständig digital einreichen. Das ist die schnellste und bequemste Methode.
Schriftlich: Du kannst das Antragsformular herunterladen, ausfüllen und ausgedruckt per Post an die zuständige Familienkasse senden.
Persönlich: In manchen Regionen kannst du den Antrag auch persönlich bei der Familienkasse oder einer Agentur für Arbeit einreichen.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag in der Regel benötigt:
Die Geburtsurkunde des Kindes ist das wichtigste Dokument. Dazu kommen deine Steueridentifikationsnummer und die des Kindes sowie bei Kindern über 18 Jahren Nachweise über Schule, Studium oder Ausbildung wie Immatrikulationsbescheinigungen oder Ausbildungsverträge.
Der Antrag sollte so schnell wie möglich nach der Geburt gestellt werden. Das Kindergeld wird rückwirkend für maximal sechs Monate vor dem Antragsmonat nachgezahlt. Wer den Antrag also erst sechs Monate nach der Geburt stellt, bekommt die ersten Monate nicht erstattet.
Die Familienkasse muss über alle relevanten Änderungen informiert werden, die den Kindergeldanspruch beeinflussen können. Dazu gehören:
Umzug ins Ausland: Wenn das Kind oder die Eltern ins Ausland ziehen, kann der Kindergeldanspruch entfallen oder sich ändern.
Kind zieht aus: Wenn ein volljähriges Kind aus dem Haushalt auszieht, muss die Familienkasse informiert werden.

Kind beendet Ausbildung oder Studium: Wenn ein volljähriges Kind seine Ausbildung oder sein Studium beendet und keine neue beginnt, endet der Kindergeldanspruch ab dem Folgemonat.
Änderung der Betreuungssituation: Wenn sich die Betreuungssituation bei getrennten Eltern ändert und ein anderer Elternteil das Kind jetzt überwiegend betreut, sollte die Familienkasse informiert werden.
Wer Änderungen nicht meldet und dadurch zu Unrecht Kindergeld bezieht, muss dieses zurückzahlen. Die Familienkasse hat das Recht, zu Unrecht gezahltes Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend zurückzufordern.
Für Familien, die Bürgergeld beziehen, hat das Kindergeld eine besondere Bedeutung. Das Kindergeld wird beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen des Kindes angerechnet, wenn das Kind zum Haushalt gehört. Das bedeutet, dass das Bürgergeld für das Kind entsprechend reduziert wird.
Allerdings gibt es hier Nuancen: Wenn das Kindergeld für ein volljähriges Kind an das Kind selbst weitergeleitet wird und das Kind einen eigenen Haushalt führt, wird es als Einkommen des Kindes und nicht der Eltern gewertet. Die genaue Anrechnung hängt von der individuellen Haushaltskonstellation ab und sollte im Zweifelsfall beim Jobcenter nachgefragt werden.
Auch Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen.
EU-Bürger haben in der Regel Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland arbeiten und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Nicht-EU-Bürger haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen. Berechtigte Aufenthaltstitel sind zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Blaue Karte EU oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Inhaber anderer Aufenthaltstitel – etwa einer Duldung oder eines humanitären Aufenthaltstitels – haben in der Regel keinen Anspruch auf Kindergeld.
Wenn das Kind nicht in Deutschland, sondern im Ausland lebt – zum Beispiel weil es bei einem Elternteil im Herkunftsland wohnt – kann je nach Land und Abkommen eine andere Regelung gelten. In diesen Fällen sollte die Familienkasse direkt kontaktiert werden.
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Das Kindergeld ist die bekannteste, aber nicht die einzige staatliche Leistung für Familien in Deutschland. Folgende weitere Leistungen können für deine Familie relevant sein:
Kinderzuschlag: Für Familien mit niedrigem Einkommen, die zwar genug verdienen um den eigenen Bedarf zu decken, aber nicht ausreichend für ihre Kinder, gibt es den Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld.
Wohngeld: Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zur Miete beantragen. Kinder werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.
Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende, die keinen oder unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Elterngeld: Wie in unserem separaten Beitrag beschrieben, erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes für bis zu 14 Monate Elterngeld als Lohnersatz.
Betreuungsgeld und Kitakosten: Die Kosten für Kindertagesstätten, Tagesmütter und andere Betreuungsformen können steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden – bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
Das Kindergeld selbst muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden – es ist keine steuerpflichtige Einnahme. Allerdings ist es wichtig, Kinder in der Steuererklärung anzugeben, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag durchführen kann.
In der Anlage Kind der Steuererklärung trägst du alle relevanten Informationen zu jedem Kind ein – Name, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls Angaben zu Ausbildung oder Studium. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der Kinderfreibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt als das erhaltene Kindergeld.
Darüber hinaus können in der Steuererklärung weitere kindsbezogene Kosten geltend gemacht werden:
Kinderbetreuungskosten für Kita, Tagesmutter oder Hort können bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr für volljährige Kinder in der Berufsausbildung, die nicht mehr im Haushalt leben.
Schulgeld für Privatschulen kann zu 30 % als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Mit WISO Steuer werden alle kindsbezogenen Steuervorteile automatisch berücksichtigt. Das Programm fragt gezielt nach allen relevanten Ausgaben für Kinder, berechnet die optimale Kombination aus Kindergeld und Kinderfreibetrag und stellt sicher, dass du keinen Euro verschenkst.

Trotz der vergleichsweisen Einfachheit des Kindergeldsystems machen viele Eltern immer wieder typische Fehler:
Antrag zu spät stellen: Der häufigste Fehler überhaupt. Das Kindergeld wird nur für sechs Monate rückwirkend nachgezahlt – wer zu spät antragsstellt, verliert Geld. Stelle den Antrag so früh wie möglich.
Änderungen nicht melden: Viele Eltern vergessen, die Familienkasse über Änderungen zu informieren – zum Beispiel wenn ein volljähriges Kind sein Studium abbricht. Das führt zu zu Unrecht gezahltem Kindergeld, das zurückgezahlt werden muss.
Nachweise für volljährige Kinder vergessen: Ab dem 18. Geburtstag müssen die Voraussetzungen für den weiteren Bezug regelmäßig nachgewiesen werden. Viele Eltern schicken die erforderlichen Bescheinigungen nicht rechtzeitig ein und riskieren eine Unterbrechung der Zahlung.
Kindergeld nur an einen Elternteil gedacht: Bei getrennten Paaren kommt es manchmal vor, dass beide Elternteile Kindergeld für dasselbe Kind beantragen. Das ist nicht möglich – die Familienkasse zahlt nur an einen Elternteil. Im Streitfall sollten sich die Eltern einigen oder die Familienkasse um eine Entscheidung bitten.
Kinderfreibetrag nicht geprüft: Gutverdiener übersehen manchmal, dass für sie der Kinderfreibetrag vorteilhafter wäre als das Kindergeld – und geben keine Steuererklärung ab, in der die Günstigerprüfung stattfindet. Das kostet bares Geld.
Auslandssachverhalte nicht gemeldet: Wenn das Kind im Ausland lebt oder studiert, muss das der Familienkasse gemeldet werden. Andernfalls kann es zu Rückforderungen kommen.
Das Kindergeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung – aber es deckt bei Weitem nicht alle Kosten ab, die mit der Erziehung eines Kindes verbunden sind. Wer seine Familie umfassend absichern möchte, sollte neben dem Kindergeld auch an folgende Punkte denken:
Eine Risikolebensversicherung sichert die Familie finanziell ab, wenn ein Elternteil stirbt. Ohne das Einkommen des verstorbenen Elternteils wären viele Familien existenziell gefährdet. Einen Vergleich passender Angebote findest du bei CHECK24.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt das Einkommen, wenn ein Elternteil seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Für Familien mit Kindern ist sie besonders wichtig, da das Familieneinkommen dann oft von einer Person allein getragen werden muss.
Eine Privathaftpflichtversicherung mit Familientarif schützt alle Familienmitglieder – auch Kinder – vor den finanziellen Folgen von Schadensfällen. Kinder sind für Schäden, die sie verursachen, bis zum siebten Lebensjahr nicht haftbar – aber die Haftpflichtversicherung übernimmt trotzdem die Kosten für Geschädigte.
Für maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Familien steht AXA zur Verfügung. Einen schnellen und transparenten Vergleich aller relevanten Versicherungen für Familien bietet CHECK24.
Weitere offizielle Informationen zum Kindergeld, aktuellen Beträgen und dem Online-Antrag findest du direkt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Das Kindergeld ist eine einfache aber wichtige staatliche Leistung, die nahezu allen Eltern in Deutschland zusteht. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, alle Änderungen meldet und jedes Jahr eine Steuererklärung einreicht, holt das Maximum für seine Familie heraus. Besonders Gutverdiener sollten prüfen, ob der Kinderfreibetrag für sie vorteilhafter ist als das Kindergeld – die Günstigerprüfung erledigt WISO Steuer automatisch. Wer seine Familie darüber hinaus umfassend absichern möchte, findet bei CHECK24 schnelle Vergleiche aller relevanten Versicherungen und bei AXA maßgeschneiderte Familienlösungen.