
Arbeitslosigkeit oder ein zu geringes Einkommen können jeden treffen – durch Jobverlust, Krankheit, Scheidung oder andere unvorhergesehene Lebensumstände. In Deutschland gibt es für genau diese Situationen eine staatliche Grundsicherung, die sicherstellt, dass niemand ohne ein Mindestmaß an finanzieller Unterstützung dasteht: das Bürgergeld. Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II – bekannt als Hartz IV – abgelöst. Es ist die wichtigste Grundsicherungsleistung in Deutschland und soll Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, finanziell absichern und gleichzeitig dabei unterstützen, wieder in Arbeit zu finden. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wer Anspruch auf Bürgergeld hat, wie hoch es ist, was es vom alten Hartz-IV-System unterscheidet, wie der Antragsprozess funktioniert und welche Rechte und Pflichten du als Bürgergeldbezieher hast.
Das Bürgergeld ist die zentrale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es wird vom Jobcenter ausgezahlt und ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
Das Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – ab. Der Wechsel war mehr als nur eine Umbenennung: Das Bürgergeld bringt eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem alten System mit sich, darunter höhere Regelbedarfe, einen längeren Vertrauenszeitraum zu Beginn des Leistungsbezugs, bei dem Vermögen und Wohnsituation nicht sofort geprüft werden, sowie eine stärkere Betonung von Weiterbildung und Qualifizierung statt kurzfristiger Vermittlung in beliebige Jobs.
Das Bürgergeld verfolgt zwei Ziele gleichzeitig: Es sichert das Existenzminimum der Betroffenen und unterstützt gleichzeitig die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wer Bürgergeld bezieht, ist in der Regel verpflichtet, aktiv nach Arbeit zu suchen und Angebote des Jobcenters anzunehmen.
Der Anspruch auf Bürgergeld ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Erwerbsfähigkeit: Du musst erwerbsfähig sein – das bedeutet, du musst mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Wer dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, die vom Sozialamt ausgezahlt wird.
Hilfebedürftigkeit: Du musst hilfebedürftig sein – das heißt, du kannst deinen Lebensunterhalt und den deiner Haushaltsmitglieder nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten. Wenn du Einkommen oder Vermögen hast, wird es auf das Bürgergeld angerechnet.
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Du musst in Deutschland wohnen. EU-Bürger haben in der Regel Anspruch, wenn sie sich legal in Deutschland aufhalten und erwerbstätig sind oder waren. Für Nicht-EU-Bürger hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab.
Alter: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Für Personen im Rentenalter gibt es die Grundsicherung im Alter.
Wohnsitz: Du musst in Deutschland wohnen und dein Lebensmittelpunkt muss hier sein.
Der Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld brachte mehrere wichtige Änderungen mit sich, die das neue System für Betroffene deutlich angenehmer gestalten:
Höhere Regelbedarfe: Die monatlichen Grundleistungen wurden im Zuge der Einführung des Bürgergelds deutlich angehoben und werden seitdem regelmäßiger an die Inflation angepasst.
Vertrauenszeitraum: In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt ein sogenannter Vertrauenszeitraum, in dem Vermögen und die Wohnsituation nicht sofort geprüft werden. Wer Bürgergeld neu beantragt, muss also nicht sofort sein Erspartes aufbrauchen oder aus seiner Wohnung ausziehen.
Schonvermögen: Das sogenannte Schonvermögen – also Vermögen, das beim Bürgergeld nicht angerechnet wird – wurde deutlich erhöht. Für die ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs gilt ein Schonvermögen von 40.000 Euro für die erste Person im Haushalt und weitere 15.000 Euro für jede weitere Person. Nach dem Vertrauenszeitraum sinkt das Schonvermögen auf 15.000 Euro pro Person.
Stärkere Betonung von Weiterbildung: Das Bürgergeld legt mehr Wert auf Qualifizierung und Weiterbildung. Wer an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, kann einen monatlichen Weiterbildungsbonus von 150 Euro erhalten.
Weniger Sanktionen: Das Sanktionssystem wurde im Vergleich zu Hartz IV entschärft. Sanktionen sind noch möglich, aber strenger geregelt und in ihrer Höhe begrenzt.
Das Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten. Der Regelbedarf ist der Grundbetrag, der die normalen Lebenshaltungskosten decken soll – also Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse und einen kleinen Anteil für Freizeit und Kultur. Zusätzlich zum Regelbedarf werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind.
Für 2026 gelten folgende monatliche Regelbedarfe:
Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro pro Monat. Paare erhalten jeweils 506 Euro pro Monat – zusammen also 1.012 Euro. Erwachsene unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, erhalten 451 Euro pro Monat. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 471 Euro pro Monat. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 390 Euro pro Monat. Kinder bis 5 Jahre erhalten 357 Euro pro Monat.
Diese Beträge werden jährlich angepasst und orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise und der Lohnentwicklung. Die tatsächliche Gesamtleistung kann deutlich höher liegen, da die Kosten für Wohnung und Heizung zusätzlich übernommen werden.
Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem monatlichen Regelbedarf. Weitere Leistungen kommen hinzu:
Die tatsächlichen Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung werden vom Jobcenter übernommen – sofern sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, hängt von der Gemeinde, der Haushaltsgröße und den örtlichen Wohnungsmärkten ab. Das Jobcenter gibt in der Regel konkrete Richtwerte für die maximale anerkannte Miete vor. Wer teurer wohnt, muss entweder den Unterschied selbst zahlen oder umziehen – das Jobcenter kann zur Kostensenkung auffordern, gibt aber in der Regel eine Übergangsfrist.
Bürgergeldbezieher sind automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge werden vom Jobcenter direkt an die Krankenkasse gezahlt. Du musst dich also nicht selbst um Krankenversicherungsschutz kümmern – er ist automatisch Teil des Bürgergeldpakets.
Neben den laufenden Regelbedarfen gibt es auch einmalige Leistungen für besondere Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel Erstausstattung für eine Wohnung bei Umzug – also Möbel, Haushaltsgeräte und Bettwäsche – Erstausstattung für Bekleidung bei besonderen Anlässen wie einer Schwangerschaft, Kosten für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder sowie Reparatur oder Ersatz von Haushaltsgeräten in bestimmten Fällen.
Kinder und Jugendliche, die in einem Bürgergeldhaushalt leben, haben Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Es umfasst unter anderem Zuschüsse für Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung und Nachhilfe, Mittagsverpflegung in Schule oder Kita, Mitgliedschaft in Vereinen und Kurse sowie die Schülerbeförderung. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird separat beantragt und ist für viele Familien eine wichtige Ergänzung zum Regelbedarf.
Das Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung – es wird nur gezahlt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Daher werden eigene Mittel auf das Bürgergeld angerechnet.
Einkommensanrechnung: Grundsätzlich wird jedes Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet – Erwerbseinkommen, Renteneinkommen, Unterhaltszahlungen, Kindergeld und viele andere Einkommensarten. Allerdings gibt es Freibeträge für Erwerbseinkommen: Ein Teil des Arbeitseinkommens bleibt anrechnungsfrei, um den Anreiz zur Arbeit zu stärken.
Konkret gilt für Erwerbseinkommen folgende Freigrenze: Die ersten 100 Euro des monatlichen Bruttoeinkommens sind vollständig anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben 30 % anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro – oder 1.500 Euro bei Familien mit Kindern – bleiben 10 % anrechnungsfrei.
Das bedeutet: Wer arbeitet und dabei Bürgergeld bezieht, hat immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der gar nicht arbeitet. Das Bürgergeld ist so gestaltet, dass sich Arbeit immer lohnt.
Vermögensanrechnung: Wie bereits beschrieben, gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs ein hohes Schonvermögen. Bestimmte Vermögenswerte werden grundsätzlich nicht angerechnet – zum Beispiel ein selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe, notwendige Einrichtungsgegenstände, ein einfaches Kraftfahrzeug für den Weg zur Arbeit sowie Altersvorsorgevermögen bis zu bestimmten Grenzen.
Ein wichtiger und häufig missverstandener Aspekt des Bürgergeldsystems ist die Möglichkeit, trotz Arbeit Bürgergeld zu beziehen. Sogenannte Aufstocker sind Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aber trotzdem so wenig verdienen, dass ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Das Bürgergeld stockt dann das Einkommen auf das notwendige Niveau auf.
Das ist insbesondere bei Teilzeitarbeit, Minijobs oder schlecht bezahlten Berufen relevant. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen aufstockend Bürgergeld beantragen.
Aufstocker müssen dem Jobcenter ihr gesamtes Einkommen nachweisen, und das Jobcenter berechnet dann den aufstockenden Bürgergeldanspruch. Dabei gelten die oben beschriebenen Einkommensfreibeträge, die sicherstellen, dass ein Teil des Arbeitseinkommens nicht angerechnet wird.
Das Bürgergeld ist keine bedingungslose Leistung. Wer Bürgergeld bezieht, hat bestimmte Pflichten, die er gegenüber dem Jobcenter erfüllen muss:
Mitwirkungspflicht: Du musst dem Jobcenter alle relevanten Informationen über deine persönliche und wirtschaftliche Situation mitteilen und Änderungen unverzüglich melden – zum Beispiel wenn du eine Arbeit aufnimmst, umziehst oder eine Erbschaft erhältst.
Arbeitssuchend melden: Du musst dich beim Jobcenter als arbeitsuchend melden und aktiv nach Arbeit suchen. Das beinhaltet das Einreichen von Bewerbungen, das Wahrnehmen von Vorstellungsgesprächen und das Erscheinen zu Terminen beim Jobcenter.
Eingliederungsvereinbarung: Das Jobcenter schließt mit dir einen sogenannten Kooperationsplan – früher Eingliederungsvereinbarung – ab, der deine Rechte und Pflichten sowie konkrete Schritte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festlegt.

Zumutbare Arbeit annehmen: Du bist grundsätzlich verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Was zumutbar ist, ist gesetzlich geregelt – zum Beispiel muss die Arbeit gesundheitlich verträglich sein und darf nicht gegen deine persönlichen Überzeugungen verstoßen.
Maßnahmen wahrnehmen: Du bist verpflichtet, an Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilzunehmen – zum Beispiel Bewerbungstraining, Qualifizierungsmaßnahmen oder gemeinnützige Arbeit.
Wenn du deine Pflichten als Bürgergeldbezieher nicht erfüllst, kann das Jobcenter Sanktionen verhängen. Das bedeutet, dass das Bürgergeld vorübergehend gekürzt wird.
Das Bürgergeld-Sanktionssystem wurde im Vergleich zu Hartz IV deutlich entschärft. Sanktionen sind nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich und in ihrer Höhe begrenzt. Bei einem ersten Pflichtverstoß kann das Bürgergeld um 10 % des Regelbedarfs für einen Monat gekürzt werden. Bei weiteren Verstößen sind höhere Kürzungen möglich.
Wichtig: Sanktionen dürfen nicht so hoch sein, dass das Existenzminimum nicht mehr gedeckt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 in einem wegweisenden Urteil strenge Grenzen für Sanktionen gezogen, die bis heute gelten.
Wenn du eine Sanktion für ungerechtfertigt hältst, hast du das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Für rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter steht KS Auxilia mit kompetenter Rechtsschutzunterstützung im Sozialrecht zur Verfügung.
Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Das Jobcenter ist in der Regel beim Arbeitsamt oder einer gemeinsamen Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommunen angesiedelt.
Schritt 1 – Zuständiges Jobcenter finden: Dein zuständiges Jobcenter richtet sich nach deinem Wohnort. Die genaue Adresse findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Schritt 2 – Antrag stellen: Den Antrag kannst du persönlich beim Jobcenter stellen, per Post einreichen oder in vielen Regionen auch online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Für die Antragstellung brauchst du folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung, Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten, Nachweise über vorhandenes Vermögen wie Sparbücher oder Aktien, Nachweise über laufende Einnahmen wie Lohnabrechnungen oder Rentenbescheide sowie Krankenversicherungsnachweis.
Schritt 3 – Erstgespräch beim Jobcenter: Nach dem Antrag wirst du zu einem Erstgespräch beim Jobcenter eingeladen, bei dem deine Situation besprochen wird und die nächsten Schritte geplant werden.
Schritt 4 – Leistungsbeginn: Das Bürgergeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Stell den Antrag daher so früh wie möglich – am besten am ersten Tag, an dem du weißt, dass du Unterstützung benötigst.
Schritt 5 – Regelmäßige Meldung: Du musst dich in der Regel alle drei bis sechs Monate beim Jobcenter melden und Änderungen in deiner Situation mitteilen.
Ein großer Vorteil des Bürgergelds ist, dass die Kranken- und Pflegeversicherung automatisch abgedeckt ist. Das Jobcenter zahlt die Beiträge direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Du bleibst also auch während des Bürgergeldtbezugs vollständig krankenversichert und hast Zugang zur medizinischen Versorgung wie alle anderen gesetzlich Versicherten.
Wenn du vor dem Bürgergeld privat krankenversichert warst und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest, ist das in der Regel möglich – das Jobcenter unterstützt dich dabei. Informationen zu den genauen Bedingungen findest du bei deiner Krankenkasse.
Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beantragen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
Bei Selbstständigen wird das tatsächliche Nettoeinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit ermittelt und auf das Bürgergeld angerechnet. Das Jobcenter verlangt dafür regelmäßige Einkommensnachweise – zum Beispiel monatliche Einnahmen-Ausgaben-Aufzeichnungen oder Einkommensteuerbescheide.
Selbstständige, die Bürgergeld beziehen, sind nicht verpflichtet, ihre Selbstständigkeit aufzugeben – solange die Tätigkeit grundsätzlich geeignet ist, langfristig ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Das Jobcenter kann jedoch die Selbstständigkeit prüfen und gegebenenfalls eine alternative Beschäftigung vorschlagen.
Für Selbstständige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist WISO Steuer besonders hilfreich – das Programm berücksichtigt alle Besonderheiten der selbstständigen Tätigkeit und hilft dabei, alle absetzbaren Betriebsausgaben korrekt zu erfassen.
Auch Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beantragen.
EU-Bürger haben nach einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und einer Erwerbstätigkeit in der Regel Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie hilfebedürftig werden. Allerdings gibt es Einschränkungen für EU-Bürger, die sich ausschließlich zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten – in den ersten drei Monaten des Aufenthalts haben sie in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Nicht-EU-Bürger haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihr Aufenthaltstitel die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel – wie Duldung oder humanitärer Aufenthalt – fallen hingegen in der Regel unter das Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten andere Leistungen.
Wer als Expat unsicher ist, ob er Anspruch auf Bürgergeld hat, sollte sich beim Jobcenter oder einer Beratungsstelle informieren. Für rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Sozialleistungsansprüchen steht KS Auxilia zur Verfügung.
Wenn du mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bist – sei es eine Ablehnung, eine Sanktion oder eine falsche Berechnung der Leistungen – hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids schriftlich beim Jobcenter eingereicht werden.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Das Sozialgericht ist die erste Instanz für Streitigkeiten mit dem Jobcenter und für viele Klagen ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich.

Für die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung im Sozialrecht kann eine Rechtsschutzversicherung einspringen. KS Auxilia bietet entsprechenden Schutz und ist besonders auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Menschen in sozialen Schwierigkeiten ausgerichtet.
Weitere offizielle Informationen zum Bürgergeld, aktuellen Regelbedarfen und dem Online-Antrag findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Das Bürgergeld ist grundsätzlich steuerfrei – du musst auf die erhaltenen Leistungen keine Einkommensteuer zahlen. Allerdings müssen Bürgergeldbezieher, die zusätzlich Einkommen aus Arbeit erzielen, dieses Erwerbseinkommen in der Steuererklärung angeben.
Für Bürgergeldbezieher mit Erwerbseinkommen kann sich eine Steuererklärung durchaus lohnen – insbesondere wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Da das Einkommen von Bürgergeldsbeziehern in der Regel gering ist, liegt der Steuersatz oft beim Nulltarif, und eine Steuererklärung kann sogar zu einer Erstattung führen.
Mit WISO Steuer lässt sich die Steuererklärung auch für Menschen mit geringem Einkommen und Bürgergeldergänzung schnell und einfach erstellen. Das Programm ist benutzerfreundlich und führt auch durch steuerliche Sondersituationen wie den gleichzeitigen Bezug von Erwerbseinkommen und Transferleistungen.
Viele Menschen machen bei der Beantragung und Nutzung von Bürgergeld vermeidbare Fehler:
Antrag zu spät stellen: Das Bürgergeld wird erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Wer wartet, verliert Geld. Stelle den Antrag am ersten Tag, an dem du weißt, dass du Unterstützung benötigst.
Änderungen nicht melden: Wer Einkommensänderungen, Vermögenszuwächse oder Veränderungen im Haushalt nicht meldet, riskiert Rückforderungen und möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen wegen Leistungsbetrugs.
Schonvermögen falsch einschätzen: Viele Menschen glauben, sie dürfen kein Vermögen haben, um Bürgergeld zu beantragen. Das stimmt nicht – das erhöhte Schonvermögen in den ersten zwölf Monaten schützt erhebliche Ersparnisse.
Sanktionen widerspruchslos hinnehmen: Wenn eine Sanktion ungerechtfertigt ist, sollte man unbedingt Widerspruch einlegen. Viele Sanktionen werden nach einem Widerspruch zurückgenommen.
Bildungs- und Teilhabepaket nicht nutzen: Viele Familien wissen nicht, dass Kinder in Bürgergeldshaushalten Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Diese Leistungen müssen separat beantragt werden und werden nicht automatisch gewährt.
Weiterbildungsbonus nicht nutzen: Wer an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, kann monatlich 150 Euro Weiterbildungsbonus erhalten. Viele Bezieher nutzen diese Möglichkeit nicht.
Das Bürgergeld ist als vorübergehende Unterstützung konzipiert, nicht als dauerhafter Lebensstil. Das Ziel ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Verbesserung der eigenen Einkommenssituation. Wer Bürgergeld bezieht, sollte aktiv daran arbeiten, die eigene Situation zu verbessern – durch Bewerbungen, Weiterbildungen oder die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit.
Wer einen neuen Job gefunden hat oder sein Einkommen steigern möchte, sollte sich auch um die passende Absicherung kümmern. Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar – auch für Menschen mit geringem Einkommen. Preiswerte Angebote findest du im Vergleich bei CHECK24. Für maßgeschneiderte und günstige Versicherungslösungen steht auch AXA zur Verfügung.
Das Bürgergeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit gibt. Wer Anspruch hat, sollte den Antrag so früh wie möglich stellen, alle zustehenden Leistungen vollständig nutzen und gleichzeitig aktiv an der Verbesserung der eigenen Situation arbeiten. Das Bürgergeld ist kein Makel – es ist ein Recht, das jedem zusteht, der die Voraussetzungen erfüllt. Wer sich bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter rechtlich absichern möchte, findet bei KS Auxilia kompetente Unterstützung. Und wer trotz Bürgergeld erwerbstätig ist und eine Steuererklärung einreichen möchte, erledigt das schnell und einfach mit WISO Steuer.