
Die Geburt eines Kindes verändert alles – und für viele Eltern stellt sich früher oder später die Frage: Wie lässt sich der Beruf mit der Familie vereinbaren? Vollständige Elternzeit für drei Jahre ist nicht für jeden die richtige Lösung – viele Eltern möchten mit dem Beruf verbunden bleiben, ihre Karriere nicht vollständig unterbrechen oder es sich schlicht finanziell nicht leisten können, mehrere Jahre komplett auf ihr Einkommen zu verzichten. Genau für diese Situation hat der Gesetzgeber die Elternteilzeit geschaffen: das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem vom Schutz der Elternzeit zu profitieren. Doch viele Eltern wissen nicht genau, wie die Elternteilzeit funktioniert, welche Stundenzahl erlaubt ist, wie und wann der Antrag gestellt werden muss und was passiert, wenn der Arbeitgeber ablehnt. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich alles, was du über die Elternteilzeit in Deutschland wissen musst – damit du deine Rechte kennst und durchsetzen kannst.
Um die Elternteilzeit zu verstehen, muss man zunächst den Unterschied zur regulären Elternzeit kennen.
Elternzeit ist das gesetzliche Recht jedes Arbeitnehmers, nach der Geburt eines Kindes vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden. Sie dauert maximal drei Jahre pro Kind und kann von Mutter und Vater gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch genommen werden. Während der Elternzeit ist der Arbeitsplatz gesetzlich geschützt – der Arbeitgeber darf nicht kündigen.
Elternteilzeit ist eine besondere Form der Elternzeit, bei der du nicht vollständig aus dem Beruf aussteigst, sondern deine Arbeitszeit auf eine bestimmte Stundenzahl reduzierst. Du bist also gleichzeitig in Elternzeit und teilzeitbeschäftigt – mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Das Recht auf Elternteilzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, konkret in § 15 BEEG. Es handelt sich dabei um ein echtes Recht – nicht nur um eine Möglichkeit, um die du bitten kannst.
Das Recht auf Elternteilzeit steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu – Müttern und Vätern gleichermaßen –, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Arbeitsverhältnis: Du musst in einem bestehenden Arbeitsverhältnis sein. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, für befristet und unbefristet Beschäftigte sowie für Auszubildende.
Betriebsgröße: Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht nur in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern. In kleineren Betrieben gibt es keinen gesetzlichen Anspruch – allerdings kann der Arbeitgeber die Elternteilzeit auch freiwillig gewähren.
Beschäftigungsdauer: Du musst seit mindestens sechs Monaten in deinem Betrieb beschäftigt sein, bevor du Elternteilzeit beantragen kannst.
Kind im Haushalt: Das Kind muss in deinem Haushalt leben und von dir betreut werden.
Zeitraum: Die Elternteilzeit kann nur während der regulären Elternzeit in Anspruch genommen werden – also bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, beziehungsweise bis zum achten Lebensjahr, wenn ein Teil der Elternzeit auf diesen späteren Zeitraum übertragen wurde.
Die Elternteilzeit ist an eine klare Stundengrenze geknüpft:
Du darfst während der Elternteilzeit mindestens 15 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Diese Grenzen sind gesetzlich festgelegt und gelten unabhängig von der bisherigen Arbeitszeit. Wer bisher 40 Stunden gearbeitet hat, reduziert also auf maximal 32 Stunden. Die Untergrenze von 15 Stunden stellt sicher, dass die Arbeit tatsächlich eine relevante Teilzeittätigkeit darstellt und nicht nur gelegentliche Stunden.
Die Verteilung der Arbeitsstunden auf die einzelnen Wochentage kann mit dem Arbeitgeber individuell vereinbart werden. Manche Eltern arbeiten zum Beispiel an drei vollen Tagen, andere lieber täglich wenige Stunden. Diese Flexibilität ermöglicht eine gute Abstimmung auf die individuelle Betreuungssituation.
Ein wichtiger Aspekt für viele Eltern: Elternteilzeit und Elterngeld können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Elterngeld Plus ist speziell für Eltern konzipiert, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Es zahlt monatlich die Hälfte des Basiselterngelds, dafür aber für doppelt so lange Zeit. Wer also beispielsweise 18 Monate Basiselterngeld hätte beziehen können, erhält stattdessen 36 Monate ElterngeldPlus – bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit.
Der Partnerschaftsbonus ist eine zusätzliche Förderung für Paare, bei denen beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten – jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Jeder Elternteil erhält dann für bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, was die Gesamtförderung erheblich erhöht.
Die Kombination aus Elternteilzeit und ElterngeldPlus ist eine der attraktivsten Möglichkeiten für Eltern, die Beruf und Familie partnerschaftlich aufteilen möchten. Wer die Elternteilzeit gut plant, kann damit sowohl beruflich präsent bleiben als auch länger staatliche Unterstützung erhalten.
Das Recht auf Elternteilzeit ist zwar gesetzlich verankert – aber es ist nicht selbstverständlich, dass der Arbeitgeber es ohne weiteres akzeptiert oder die gewünschten Konditionen erfüllt. Eine sorgfältige Vorgehensweise erhöht die Chancen auf eine reibungslose Einigung.
Schritt 1 – Frühzeitig planen und informieren:
Beginne so früh wie möglich mit der Planung. Je früher du deinen Arbeitgeber informierst, desto mehr Zeit hat er, die Elternteilzeit organisatorisch vorzubereiten – zum Beispiel durch Umstrukturierungen oder die Einstellung einer Teilzeitkraft.
Schritt 2 – Schriftlichen Antrag stellen:
Der Antrag auf Elternteilzeit muss schriftlich gestellt werden und darf frühestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Diese Sieben-Wochen-Frist ist verbindlich – ein zu spät eingereichter Antrag kann der Arbeitgeber ablehnen, ohne Gründe nennen zu müssen.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten: den geplanten Beginn und das Ende der Elternteilzeit, die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit sowie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage.
Schritt 3 – Einigungsphase:
Nach Eingang des Antrags muss der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen mit dem Arbeitnehmer verhandeln und eine Einigung anstreben. In dieser Phase können beide Seiten Vorschläge machen und Kompromisse finden – zum Beispiel zu den Arbeitszeiten oder der Stundenverteilung.
Schritt 4 – Ablehnung und Klagerecht:
Wenn keine Einigung zustande kommt und der Arbeitgeber die Elternteilzeit ablehnt, kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Ablehnung durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt war.
Das Recht auf Elternteilzeit ist stark – aber nicht absolut. Der Arbeitgeber kann die Elternteilzeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Was als dringender betrieblicher Grund gilt, ist gesetzlich nicht abschließend definiert und wird letztlich von den Arbeitsgerichten im Einzelfall entschieden.
Als anerkannte Ablehnungsgründe gelten in der Praxis zum Beispiel: die Arbeit ist aus organisatorischen Gründen nicht in Teilzeit durchführbar, wesentliche Betriebsabläufe würden erheblich beeinträchtigt oder die Einarbeitung einer Ersatzkraft ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Als nicht ausreichende Ablehnungsgründe gelten hingegen allgemeine wirtschaftliche Belastungen des Unternehmens oder bloße Bequemlichkeit in der Planung.
Die Hürde für eine berechtigte Ablehnung ist hoch. In der Praxis akzeptieren die meisten Arbeitgeber die Elternteilzeit – entweder weil die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder weil sie die familienfreundliche Unternehmenskultur fördern möchten.
Wenn du denkst, dass dein Arbeitgeber die Elternteilzeit zu Unrecht abgelehnt hat, solltest du umgehend rechtlichen Rat suchen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz – wie sie KS Auxilia anbietet – kann in einem solchen Fall die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Auch CHECK24 bietet einen schnellen Vergleich von Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz.
Das Recht auf Elternteilzeit bezieht sich auf das bestehende Arbeitsverhältnis beim eigenen Arbeitgeber. Du hast also das Recht, deine Arbeitszeit bei deinem aktuellen Arbeitgeber zu reduzieren.
Darüber hinaus hast du das Recht, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche auch bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten – allerdings nur mit Zustimmung des Hauptarbeitgebers, die dieser nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern darf.

Diese Regelung ermöglicht es Eltern, während der Elternzeit bei einem anderen Unternehmen neue Erfahrungen zu sammeln oder einen Nebenjob auszuüben, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis zu gefährden.
Ein häufiges Anliegen bei der Elternteilzeit ist die Frage: Kann ich nach der Elternteilzeit wieder auf meinen alten Arbeitsplatz oder meine alte Stelle zurückkehren?
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dich nach der Elternzeit auf deinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzunehmen. Er darf deine Stelle während deiner Elternzeit nicht einfach streichen oder dauerhaft mit einer anderen Person besetzen.
Wenn sich dein Wunsch nach Rückkehr auf den Vollzeitjob nach der Elternteilzeit ändert und du wieder auf die ursprüngliche Vollzeitstelle zurückkehren möchtest, hast du grundsätzlich dieses Recht – es sei denn, betriebliche Gründe stehen dem entgegen.
Allerdings gibt es Ausnahmen: In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine gleichwertige, aber andere Stelle anbieten – zum Beispiel wenn die ursprüngliche Stelle durch eine Umstrukturierung weggefallen ist. In diesem Fall muss die neue Stelle jedoch in Bezug auf Vergütung, Verantwortungsbereich und Arbeitsbedingungen gleichwertig sein.
Im öffentlichen Dienst gelten neben dem BEEG oft noch weitergehende Regelungen für Elternteilzeit, die in Tarifverträgen oder Beamtengesetzen festgelegt sind.
Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen – das kann eine Form der Elternteilzeit sein, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Außerdem gibt es im öffentlichen Dienst häufig flexible Arbeitszeitmodelle und Gleitzeit, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, solltest du deinen Tarifvertrag oder die geltenden Beamtengesetze sorgfältig prüfen und dich gegebenenfalls von der Personalverwaltung beraten lassen.
Während der Elternteilzeit erhältst du anteilig dein Gehalt – entsprechend der reduzierten Arbeitszeit. Wenn du bisher 40 Stunden gearbeitet hast und auf 20 Stunden reduzierst, erhältst du 50 % deines bisherigen Gehalts.
Außerdem besteht die Möglichkeit, gleichzeitig ElterngeldPlus zu beziehen, das die Einkommensreduktion teilweise ausgleicht.
Bei der Gehaltsberechnung während der Elternteilzeit gelten dieselben Grundsätze wie bei anderen Teilzeitbeschäftigten: Du hast Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, anteilige betriebliche Altersvorsorge und andere Vergütungsbestandteile. Der Arbeitgeber darf dich als Teilzeitkraft nicht schlechter stellen als vollzeitbeschäftigte Kollegen in vergleichbarer Position.
Wenn du von Vollzeit auf Elternteilzeit wechselst, verändert sich dein zu versteuerndes Einkommen. Das hat mehrere steuerliche Auswirkungen:
Steuerklasse überprüfen: Bei Ehepaaren kann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein, wenn sich das Verhältnis der Einkommen beider Partner durch die Elternteilzeit verändert. Wer jetzt deutlich weniger verdient als der Partner, sollte prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel das monatliche Nettoeinkommen optimiert.
ElterngeldPlus versteuern: ElterngeldPlus ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Eine Steuererklärung ist daher im Jahr des Elterngeld-Bezugs fast immer sinnvoll.
Kinderbetreuungskosten absetzen: Wenn du durch die Elternteilzeit wieder arbeitest, nutzt du möglicherweise eine Kita oder eine Tagesmutter für dein Kind. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Mit WISO Steuer lassen sich alle relevanten steuerlichen Aspekte der Elternteilzeit – von der Günstigerprüfung beim ElterngeldPlus bis zu den Kinderbetreuungskosten – schnell und korrekt in der Steuererklärung erfassen. Das Programm fragt gezielt nach allen familienbezogenen Situationen und stellt sicher, dass kein steuerlicher Vorteil übersehen wird.
Während der Elternteilzeit bist du weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt – alle Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden anteilig entsprechend deinem reduzierten Gehalt gezahlt.
Das bedeutet jedoch auch, dass du in dieser Zeit geringere Rentenansprüche aufbaust als in Vollzeitbeschäftigung. Wer frühzeitig über die langfristigen Auswirkungen auf die Rente nachdenkt, sollte die Möglichkeit prüfen, durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung oder durch andere Altersvorsorgeprodukte die entstehende Rentenlücke zu kompensieren.
Eine solide private Altersvorsorge – zum Beispiel über einen ETF-Sparplan bei der DKB – bleibt auch während der Elternteilzeit wichtig. Viele Eltern reduzieren in dieser Phase ihre Sparrate, aber selbst kleine monatliche Beträge können langfristig einen erheblichen Unterschied machen.
In Deutschland nehmen nach wie vor deutlich mehr Mütter als Väter Elternzeit und Elternteilzeit in Anspruch. Dabei bietet die Elternteilzeit für Väter nicht nur persönliche Vorteile, sondern auch finanzielle Anreize:
Der Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus zahlt zusätzliche Monate Förderung, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Das ist ein direkter finanzieller Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit.
Außerdem profitieren Familien insgesamt, wenn beide Elternteile beruflich aktiv bleiben: das familiäre Gesamteinkommen ist höher, beide Elternteile bauen weiterhin Rentenansprüche auf, und das Risiko einer einseitigen Karriereunterbrechung wird auf beide Schultern verteilt.
Gesellschaftlich trägt die zunehmende Inanspruchnahme von Elternteilzeit durch Väter auch dazu bei, das Bild des engagierten Vaters zu stärken und traditionelle Rollenbilder aufzuweichen.
Das gesetzliche Recht auf Elternteilzeit gilt nur für Arbeitnehmer – Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit, da sie keinen Arbeitgeber haben, dem gegenüber sie diesen Anspruch geltend machen könnten.

Für Selbstständige gelten jedoch ähnliche Grundprinzipien: Sie können ihre Arbeitszeit nach eigenem Ermessen reduzieren und trotzdem ElterngeldPlus beziehen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Selbstständige sollten die Auswirkungen einer Arbeitsreduktion auf ihre Einnahmen, ihre Steuerlast und ihre Altersvorsorge sorgfältig planen. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist für Selbstständige in der Familienplanungsphase besonders empfehlenswert.
Das Recht auf Elternteilzeit gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von der Nationalität. EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben denselben Anspruch auf Elternteilzeit wie deutsche Staatsangehörige.
Für Expats ist es wichtig zu wissen, dass das BEEG am Wohnort des Kindes orientiert ist, nicht an der Nationalität der Eltern. Solange das Kind in Deutschland lebt und der Elternteil in Deutschland arbeitet, gilt das deutsche Elternzeitrecht.
Für rechtliche Fragen rund um Elternzeit und Elternteilzeit als Expat empfiehlt sich eine Beratung – entweder beim Arbeitgeber, bei einer Gewerkschaft oder bei einer Rechtsschutzversicherung wie KS Auxilia, die auch Arbeitnehmer aus dem Ausland unterstützt.
Viele Eltern machen bei der Elternteilzeit vermeidbare Fehler, die zu Problemen führen:
Antrag zu spät gestellt: Die Sieben-Wochen-Frist ist bindend. Wer zu spät einen Antrag stellt, verliert seinen Anspruch für den gewünschten Zeitraum. Stelle den Antrag rechtzeitig und per Einschreiben, damit du den Zeitpunkt des Eingangs nachweisen kannst.
Keine schriftliche Bestätigung erhalten: Mündliche Absprachen mit dem Arbeitgeber reichen nicht aus. Stelle sicher, dass du eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Elternteilzeit erhältst.
Zu wenig Elterngeldoptimierung: Viele Eltern wählen Basiselterngeld statt ElterngeldPlus, obwohl sie während der Elternteilzeit arbeiten. Prüfe, ob ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus für eure Situation vorteilhafter sind.
Rückkehrrecht nicht gesichert: Kläre bereits bei der Vereinbarung der Elternteilzeit, wie die Rückkehr auf den Vollzeitarbeitsplatz geregelt ist. Halte das schriftlich fest.
Steuerklasse nicht angepasst: Viele Paare vergessen, die Steuerklasse nach dem Wechsel in die Elternteilzeit zu optimieren, und verschenken dadurch monatliches Nettoeinkommen.
Rentenauswirkungen nicht bedacht: Die reduzierte Sozialversicherungspflicht während der Elternteilzeit bedeutet auch geringere Rentenansprüche. Plane frühzeitig, wie du diese Lücke kompensieren wirst.
Weitere offizielle Informationen zur Elternzeit und Elternteilzeit findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie direkt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Die Elternteilzeit ist eines der wichtigsten arbeitsrechtlichen Instrumente für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland. Sie ermöglicht es Eltern, nach der Geburt eines Kindes beruflich präsent zu bleiben, gleichzeitig mehr Zeit für die Familie zu haben und von staatlicher Unterstützung durch ElterngeldPlus zu profitieren. Wer die gesetzlichen Fristen kennt, den Antrag rechtzeitig stellt und seine Rechte kennt, kann die Elternteilzeit ohne größere Konflikte durchsetzen. Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bietet KS Auxilia kompetenten Arbeitsrechtsschutz. Die steuerlichen Aspekte der Elternteilzeit – von ElterngeldPlus bis zu Kinderbetreuungskosten – lassen sich am einfachsten mit WISO Steuer optimal erfassen. Und wer neben der Elternteilzeit auch die richtige Absicherung für die Familie sucht, findet bei CHECK24 und AXA umfassende Vergleiche und Lösungen.