
Wenn der Sommer naht, erhalten viele Arbeitnehmer in Deutschland eine willkommene Zusatzzahlung auf ihrer Gehaltsabrechnung: das Urlaubsgeld. Es soll helfen, den Sommerurlaub zu finanzieren – und kann je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag eine erhebliche finanzielle Unterstützung darstellen. Doch nicht jeder Arbeitnehmer bekommt Urlaubsgeld, und wer es bekommt, weiß oft nicht genau, worauf der Anspruch basiert, wie es berechnet wird und was es steuerlich bedeutet. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, was das Urlaubsgeld ist, wer es bekommt, wie es berechnet wird, was bei einem Jobwechsel gilt und wie es steuerlich behandelt wird.
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt wird. Es ist ausdrücklich dazu gedacht, die Kosten des Jahresurlaubs zu unterstützen – Reisen, Ausflüge, Aktivitäten im Urlaub.
Das Urlaubsgeld wird in Deutschland meistens zwischen Mai und Juli ausgezahlt – also kurz vor oder während der Haupturlaubssaison im Sommer. Es erscheint auf der monatlichen Gehaltsabrechnung als separate Position neben dem regulären Gehalt.
Das Urlaubsgeld ist klar vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden: Das Urlaubsentgelt ist das normale Gehalt, das während der Urlaubstage weiterläuft – es ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätzliche Zahlung über das normale Gehalt hinaus und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Nein – es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder eine tariflich vereinbarte Zahlung. Der Anspruch entsteht nur dann, wenn einer der folgenden Grundlagen vorliegt:
Tarifvertrag: Wenn dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist, der Urlaubsgeld vorsieht, hast du einen vertraglichen Anspruch darauf. Das betrifft viele Branchen – unter anderem das Baugewerbe, den Handel, die Metallbranche und den öffentlichen Dienst.
Arbeitsvertrag: Wenn dein individueller Arbeitsvertrag Urlaubsgeld zusichert, hast du ebenfalls einen Anspruch. Achte darauf, ob es als freiwillige Leistung oder als verbindliche Zusage formuliert ist – diese Unterscheidung ist rechtlich relevant.
Betriebsvereinbarung: Wenn dein Betrieb eine Betriebsvereinbarung hat, die Urlaubsgeld vorsieht, gilt das für alle Arbeitnehmer des Betriebs.
Betriebliche Übung: Wenn ein Arbeitgeber Urlaubsgeld über mehrere Jahre hinweg regelmäßig gezahlt hat – in der Regel drei aufeinanderfolgende Jahre –, kann sich daraus eine betriebliche Übung entwickeln. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft ein Recht auf diese Zahlung hat, selbst wenn sie ursprünglich als freiwillig bezeichnet wurde. Der Arbeitgeber muss die Zahlung ausdrücklich und frühzeitig als freiwillig und ohne Rechtsanspruch kennzeichnen, um die betriebliche Übung zu vermeiden.
Gleichbehandlungsgrundsatz: Wenn ein Arbeitgeber Urlaubsgeld an bestimmte Arbeitnehmer zahlt, anderen aber ohne sachlichen Grund verweigert, kann dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Arbeitnehmer, die ohne triftigen Grund ausgeschlossen werden, könnten einen Anspruch geltend machen.
Die Höhe des Urlaubsgelds variiert stark je nach Branche, Unternehmen und Tarifvertrag. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe. In der Praxis sind folgende Berechnungsmodelle üblich:
Prozentsatz des Monatsgehalts: Häufig wird Urlaubsgeld als Prozentsatz des monatlichen Bruttogehalts ausgezahlt – zum Beispiel 50 % oder 100 % eines Monatsgehalts. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro wären das 1.500 Euro (50 %) oder 3.000 Euro (100 %) Urlaubsgeld.
Fester Betrag: Manche Arbeitgeber zahlen einen einheitlichen festen Betrag an alle Arbeitnehmer – unabhängig vom individuellen Gehalt.
Kombinationsmodell: Einige Tarifverträge sehen eine Kombination vor – zum Beispiel ein fester Grundbetrag plus ein prozentualer Zuschlag je nach Gehaltsniveau oder Betriebszugehörigkeit.
Branchenbeispiele:
Im öffentlichen Dienst erhalten Arbeitnehmer je nach Tarifvertrag (TVöD oder TV-L) eine jährliche Sonderzahlung, die teilweise als Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Im Bauhauptgewerbe ist Urlaubsgeld tariflich geregelt und Teil eines komplexen Urlaubskassensystems. Im Einzelhandel und der Metallbranche gibt es ebenfalls tarifliche Regelungen, die Urlaubsgeld vorsehen.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden oft in einem Atemzug genannt – aber es gibt wichtige Unterschiede:
Urlaubsgeld wird in der Regel zwischen Mai und Juli ausgezahlt und soll die Kosten des Sommerurlaubs unterstützen. Es ist eine Sonderzahlung, die mit dem Sommerurlaub verknüpft ist.
Weihnachtsgeld – auch als 13. Monatsgehalt oder Jahresgratifikation bezeichnet – wird meistens zwischen Oktober und Dezember ausgezahlt und soll die Kosten der Weihnachtszeit unterstützen. Es ist oft höher als das Urlaubsgeld und beträgt häufig ein volles Monatsgehalt.
Beide Zahlungen sind freiwillige oder tarifliche Leistungen ohne gesetzlichen Mindestanspruch. Beide sind vollständig steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Beide können unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden, wenn ein Arbeitnehmer kurz nach der Zahlung das Unternehmen verlässt.
Eine häufige Frage ist: Muss ich das Urlaubsgeld zurückzahlen, wenn ich den Job kurz nach der Auszahlung wechsle?
Die Antwort hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. Viele Verträge enthalten Rückzahlungsklauseln, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Urlaubsgelds verpflichten, wenn er das Unternehmen vor einem bestimmten Stichtag verlässt – zum Beispiel vor dem 31. Oktober desselben Jahres.
Solche Rückzahlungsklauseln sind grundsätzlich zulässig, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Klausel muss klar formuliert sein. Eine vage oder unklare Rückzahlungsklausel ist möglicherweise unwirksam.
Die Bindungsdauer muss angemessen sein. Klauseln, die den Arbeitnehmer übermäßig lange binden, können unwirksam sein. Als Faustregel gilt: Bei einer Sonderzahlung von einem Monatsgehalt ist eine Bindung bis zum 31. März des Folgejahres in der Regel zulässig. Bei niedrigeren Beträgen sind kürzere Bindungszeiten angemessen.
Die Rückzahlung gilt nur bei eigenem Ausscheiden. Wenn der Arbeitgeber kündigt – nicht der Arbeitnehmer –, kann in der Regel keine Rückzahlung verlangt werden.
Wenn du planst, deinen Job zu wechseln, und kurz zuvor Urlaubsgeld erhalten hast, solltest du deinen Arbeitsvertrag und eventuelle Rückzahlungsklauseln sorgfältig prüfen. KS Auxilia bietet Rechtsschutz im Arbeitsrecht und kann dir helfen zu beurteilen, ob eine Rückzahlungsklausel in deinem Fall wirksam ist.
Das Urlaubsgeld ist steuerrechtlich wie normales Arbeitseinkommen zu behandeln – es ist vollständig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine steuerliche Sonderbehandlung oder Befreiung für Urlaubsgeld.
Das bedeutet: Das Urlaubsgeld wird deinem monatlichen Bruttogehalt hinzugerechnet und entsprechend der Lohnsteuerklasse versteuert. Da der ausgezahlte Betrag in dem Monat, in dem er ausgezahlt wird, zum Gehalt addiert wird, steigt in diesem Monat das zu versteuernde Einkommen – was zu einem höheren Lohnsteuerabzug führt.
Konkretes Beispiel:
Du verdienst monatlich 3.000 Euro brutto und erhältst im Juni zusätzlich 1.500 Euro Urlaubsgeld. In der Juniabrechnung wird dann ein Bruttoeinkommen von 4.500 Euro zugrunde gelegt, was zu einem höheren Lohnsteuerabzug führt als in anderen Monaten.

Jahresausgleich in der Steuererklärung:
Da in dem Monat, in dem das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, die Lohnsteuer auf Basis eines höheren Einkommens berechnet wird, kann es vorkommen, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde – besonders wenn dein tatsächliches Jahreseinkommen den erhöhten Monatsbetrag nicht das ganze Jahr über erreicht. In der jährlichen Steuererklärung wird dann der tatsächliche Jahresverdienst zugrunde gelegt und zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet.
Das macht eine Steuererklärung im Jahr, in dem du Urlaubsgeld erhalten hast, besonders sinnvoll – du bekommst in der Regel eine Erstattung. Mit WISO Steuer ist die Steuererklärung schnell und einfach erledigt und alle Sonderzahlungen werden automatisch korrekt berücksichtigt.
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Urlaubsgeld wie Vollzeitkräfte – sofern ein Anspruch besteht. Das Urlaubsgeld wird allerdings anteilig entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet die schlechtere Behandlung von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitkräften ohne sachlichen Grund.
Minijobber haben keinen automatischen Anspruch auf Urlaubsgeld. Da Minijobs in der Regel auf 538 Euro monatlich begrenzt sind, würde Urlaubsgeld die monatliche Verdienstgrenze überschreiten, sofern es im entsprechenden Monat ausgezahlt wird. In vielen Minijob-Verhältnissen wird Urlaubsgeld daher nicht gezahlt oder über das Jahr verteilt ausgezahlt, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Befristet Beschäftigte haben denselben Anspruch auf Urlaubsgeld wie unbefristet Beschäftigte, sofern ein Anspruch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag besteht. Eine Benachteiligung aufgrund der Befristung wäre nach dem TzBfG unzulässig.
Wenn du während des Zeitraums, in dem Urlaubsgeld ausgezahlt wird, in Elternzeit bist, kann der Anspruch auf Urlaubsgeld für die Dauer der Elternzeit entfallen oder anteilig gekürzt werden. Das hängt von den konkreten Regelungen im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab.
Bei längerer Krankheit zum Zeitpunkt der Urlaubsgeldauszahlung gilt das Urlaubsgeld in der Regel als fällig – der Krankheitsfall ändert nichts am Anspruch, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Ausnahmen können in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.
Wenn du einen vertraglichen oder tariflichen Anspruch auf Urlaubsgeld hast und der Arbeitgeber die Zahlung verweigert, hast du folgende Möglichkeiten:
Gespräch mit der Personalabteilung: Oft handelt es sich um ein Missverständnis oder einen administrativen Fehler. Ein direktes Gespräch klärt viele Fälle.
Schriftliche Aufforderung: Fordere das Urlaubsgeld schriftlich und unter Verweis auf den entsprechenden Vertragspassus oder Tarifvertrag ein. Setze eine angemessene Frist.
Gewerkschaft: Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, kann die Gewerkschaft bei der Durchsetzung deines Anspruchs helfen.
Arbeitsgericht: Als letzter Schritt kannst du deinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland sind für Arbeitnehmer in der Regel günstig – die Kosten im ersten Rechtszug tragen beide Seiten selbst.
Achtung Verjährung: Ansprüche auf Urlaubsgeld unterliegen den vertraglichen Ausschlussfristen – in vielen Tarifverträgen müssen Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Prüfe die Fristen in deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sorgfältig. KS Auxilia bietet Rechtsschutz im Arbeitsrecht und unterstützt dich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche.
Für Expats und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland gelten dieselben Regelungen wie für deutsche Staatsangehörige. Wenn dein Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag Urlaubsgeld vorsieht, hast du als Expat denselben Anspruch wie deine deutschen Kollegen.
Für Expats ist es besonders wichtig, den Arbeitsvertrag beim Abschluss sorgfältig zu prüfen und zu verstehen, welche Sonderzahlungen vereinbart sind. Wenn der Vertrag auf Englisch ausgehandelt wurde, aber ein deutsches Tarifrecht gilt, können Übersetzungen oder rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Das Urlaubsgeld ist eine willkommene Extrazahlung – aber wie nutzt du es am sinnvollsten?
Urlaub planen: Der offensichtlichste Verwendungszweck – nutze das Urlaubsgeld, um deinen Jahresurlaub zu finanzieren oder aufzuwerten.
Notgroschen aufstocken: Wenn dein Notgroschen noch nicht die empfohlenen drei bis sechs Monatsausgaben erreicht hat, ist das Urlaubsgeld eine gute Möglichkeit, diesen Puffer aufzubauen.
ETF-Sparplan aufstocken: Eine einmalige Extra-Investition in deinen ETF-Sparplan kann langfristig erheblichen Unterschied machen – dank des Zinseszinseffekts.

Schulden tilgen: Wenn du hochverzinste Schulden – zum Beispiel einen Dispokredit – hast, ist das Urlaubsgeld eine gute Möglichkeit, diese schneller abzubauen.
Festgeld: Wenn du das Geld nicht sofort brauchst, kannst du es auf einem Festgeldkonto anlegen und garantierte Zinsen erzielen – mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema Festgeld.
Ist Urlaubsgeld dasselbe wie Urlaubsabgeltung?
Nein. Die Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tarifliche Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt.
Muss ich Urlaubsgeld versteuern?
Ja – Urlaubsgeld ist vollständig lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
Bekomme ich Urlaubsgeld auch wenn ich neu eingestellt wurde?
Das hängt vom Vertrag und vom Tarifvertrag ab. Manche Regelungen setzen eine Mindestbeschäftigungsdauer voraus – zum Beispiel sechs Monate –, um den vollen Anspruch auf Urlaubsgeld zu erwerben. In manchen Tarifen gibt es eine anteilige Zahlung für neu eingestellte Arbeitnehmer.
Was passiert mit dem Urlaubsgeld wenn ich während des Urlaubs krank werde?
Das Urlaubsgeld bleibt dir erhalten – eine Erkrankung während des Urlaubs ändert nichts am Anspruch auf die Sonderzahlung. Der Urlaub kann zudem für die krankheitsbedingten Tage nachgeholt werden.
Weitere offizielle Informationen zu Sonderzahlungen und Arbeitnehmerrechten findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Das Urlaubsgeld ist eine attraktive Zusatzleistung, auf die jedoch kein gesetzlicher Anspruch besteht. Wer durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag Anspruch hat, sollte seine Rechte kennen und aktiv einfordern. Bei Rückzahlungsklauseln lohnt sich ein Blick in den Vertrag vor einem geplanten Jobwechsel. Steuerlich ist das Urlaubsgeld normales Einkommen – eine Steuererklärung kann aber dazu führen, dass zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet wird. Mit WISO Steuer ist das schnell und unkompliziert erledigt. Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Urlaubsgeld bietet KS Auxilia kompetenten Arbeitsrechtsschutz. Und wer sein Urlaubsgeld sinnvoll anlegen möchte, findet bei CHECK24 und der DKB die passenden Finanzprodukte.