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Homeoffice-Pauschale 2026: So setzt du sie von der Steuer ab

Person arbeitet im Homeoffice an einem hellen Schreibtisch und kann die Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzen

Seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause für Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland zur festen Gewohnheit geworden. Was einst als Ausnahme galt, ist heute in vielen Unternehmen ein selbstverständlicher Teil des Arbeitsalltags. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert und die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, ihre Steuerlast zu senken – ganz ohne eigenes Arbeitszimmer und ohne Belege sammeln zu müssen. In diesem Beitrag erklären wir dir alles Wichtige zur Homeoffice-Pauschale 2026: wie hoch sie ist, wer sie beantragen kann, wie sie sich zur Pendlerpauschale verhält und wie du sie korrekt in deiner Steuererklärung einträgst.

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Regelung, die es Arbeitnehmern erlaubt, für jeden Tag, an dem sie ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben, einen pauschalen Betrag als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Sie ist in § 4 Abs. 5 Nr. 6b und § 9 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und gilt dauerhaft – also nicht nur in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie.

Der große Vorteil der Pauschale ist ihre Einfachheit: Du musst weder ein separates Arbeitszimmer nachweisen noch Rechnungen oder Belege einreichen. Es genügt, die Anzahl der Homeoffice-Tage anzugeben.

Für das Jahr 2026 gilt:

Diese Regelung gilt seit der Steuerreform 2023 dauerhaft und hat die frühere Übergangsregelung aus der Pandemiezeit abgelöst, bei der nur 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr absetzbar waren. Die aktuelle Regelung ist damit deutlich großzügiger und auch für Teilzeitkräfte und Menschen mit gemischten Arbeitsverhältnissen interessant.

Die Homeoffice-Pauschale steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen, die an bestimmten Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in einer Mietwohnung, einem Eigenheim oder bei deinen Eltern wohnst. Auch musst du kein separates Büro oder Arbeitszimmer haben – die Arbeit am Küchentisch oder im Wohnzimmer zählt genauso.

Wichtig ist jedoch: Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen du den ganzen Tag im Homeoffice gearbeitet hast und die Wohnung nicht verlassen hast, um zur Arbeitsstätte zu fahren. Wer morgens kurz ins Büro geht und nachmittags von zu Hause arbeitet, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale ansetzen – wohl aber die Pendlerpauschale für die Fahrt.

Auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale im Rahmen ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz geltend machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine häufig gestellte Frage ist, ob Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig für denselben Tag in Anspruch genommen werden können. Die Antwort ist klar: Nein. Für jeden Arbeitstag musst du dich entscheiden:

Beides gleichzeitig für denselben Tag ist nicht möglich. Es lohnt sich daher, genau aufzuzeichnen, an welchen Tagen du ins Büro gefahren bist und an welchen du vollständig im Homeoffice warst. So kannst du am Ende des Jahres die für dich günstigste Kombination wählen.

Wenn du lange Pendelwege hast, ist die Pendlerpauschale für Bürotage oft vorteilhafter. Wer hingegen sehr nah an der Arbeitsstätte wohnt, profitiert möglicherweise stärker von der Homeoffice-Pauschale.

Neben der Homeoffice-Pauschale gibt es noch die Möglichkeit, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Dabei werden anteilige Kosten der Wohnung – also Miete, Strom, Heizung, Internet – entsprechend dem Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche als Werbungskosten anerkannt.

Das klingt attraktiv, ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft:

Infografik zum Vergleich zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer 2026 mit Beträgen und Voraussetzungen

Für viele Arbeitnehmer ist das häusliche Arbeitszimmer daher nicht absetzbar. Die Homeoffice-Pauschale ist in diesen Fällen die einfachere und praktikablere Alternative. Wer jedoch ein anerkanntes Arbeitszimmer hat und hohe Wohnkosten trägt, kann mit dem Arbeitszimmer unter Umständen mehr absetzen als mit der Pauschale.

Beide Optionen können nicht gleichzeitig für dieselben Tage genutzt werden. Wer ein Arbeitszimmer absetzt, kann für die entsprechenden Tage keine Homeoffice-Pauschale mehr ansetzen.

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen – genau dort, wo auch andere Werbungskosten wie die Pendlerpauschale angegeben werden. Du trägst einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage ein, und das Finanzamt berechnet den absetzbaren Betrag automatisch.

Folgende Angaben brauchst du:

Du musst keine Belege einreichen, solltest aber in der Lage sein, die Anzahl der Homeoffice-Tage im Falle einer Rückfrage des Finanzamts nachzuweisen. Eine einfache Aufzeichnung im Kalender oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die genehmigten Homeoffice-Tage reicht in der Regel aus.

Mit WISO Steuer ist die Eingabe besonders einfach: Das Programm führt dich durch alle relevanten Fragen, berechnet automatisch die optimale Kombination aus Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale und trägt alles korrekt in die entsprechenden Felder ein. Gerade wenn du gemischte Arbeitsverhältnisse hast – also manche Tage im Büro, manche zu Hause – sorgt WISO dafür, dass du keinen Cent verschenkst.

Viele Arbeitnehmer machen beim Thema Homeoffice-Pauschale unnötige Fehler, die sie Geld kosten. Hier sind die häufigsten:

Tage nicht dokumentieren: Wer keine Aufzeichnung führt, kann am Jahresende nicht mehr genau sagen, wie viele Tage er wirklich im Homeoffice war. Eine einfache Kalendernotiz schafft Klarheit.

Falsche Tage ansetzen: Nur vollständige Homeoffice-Tage zählen. Tage, an denen du auch kurz ins Büro gefahren bist, dürfen nicht als Homeoffice-Tage eingetragen werden.

Zufriedene Person im Homeoffice nach erfolgreich eingereichter Steuererklärung mit Homeoffice-Pauschale

Pauschale vergessen: Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie die Homeoffice-Pauschale nutzen können, und verzichten damit auf bis zu 1.260 Euro Werbungskosten pro Jahr.

Arbeitszimmer und Pauschale kombinieren: Beide Regelungen dürfen nicht für dieselben Tage gleichzeitig genutzt werden. Wer ein anerkanntes Arbeitszimmer hat, muss für jeden Tag entscheiden, welche Option er nutzt.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht im Blick: Denk daran, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro automatisch berücksichtigt wird. Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich besonders dann, wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

Für 2026 gelten dieselben Konditionen wie in den Vorjahren seit der Reform 2023: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage, maximal 1.260 Euro. Es sind für 2026 derzeit keine gesetzlichen Änderungen an der Homeoffice-Pauschale geplant. Sollte sich das im Laufe des Jahres ändern, wird das Bundesfinanzministerium entsprechende Informationen veröffentlichen. Aktuelle Informationen dazu findest du stets direkt beim Bundesministerium der Finanzen.

Wer zusätzlich zum Homeoffice-Thema auch seine Versicherungssituation im Blick behalten möchte – etwa im Hinblick auf Haftpflicht für Schäden im Homeoffice oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung – findet bei CHECK24 schnell und unkompliziert passende Angebote im Vergleich. Auch AXA bietet speziell auf Arbeitnehmer zugeschnittene Absicherungslösungen an.

Die Homeoffice-Pauschale ist eine unkomplizierte und wirkungsvolle Möglichkeit, als Arbeitnehmer Steuern zu sparen. Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, sollte diese Möglichkeit auf keinen Fall ungenutzt lassen. Dokumentiere deine Homeoffice-Tage sorgfältig, kombiniere die Pauschale sinnvoll mit der Pendlerpauschale für Bürotage und nutze ein bewährtes Steuerprogramm wie WISO Steuer, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen. Mit bis zu 1.260 Euro Werbungskosten allein durch die Homeoffice-Pauschale ist das eine der einfachsten Steueroptimierungen, die dir als Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

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