
Krankmeldung in Deutschland: Was du als Arbeitnehmer wissen musst
Krank aufzuwachen ist nie angenehm – doch in Deutschland ist der rechtliche Rahmen klar geregelt. Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer nicht genau, was im Krankheitsfall zu tun ist: Wann muss ich zum Arzt? Muss ich meinen Arbeitgeber anrufen? Was passiert mit meinem Gehalt? Und ab wann zahlt die Krankenkasse? Dieser Beitrag beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema Krankmeldung in Deutschland – Schritt für Schritt und verständlich erklärt.
Was ist eine Krankmeldung?
Eine Krankmeldung – offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) oder umgangssprachlich „gelber Schein“ genannt – ist ein ärztliches Dokument, das bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig bist. Sie dient dem Arbeitgeber als Nachweis und der Krankenkasse als Grundlage für mögliche Geldleistungen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arzt übermittelt die Bescheinigung direkt digital an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die Daten dann dort abrufen. Ein Papierzettel ist in den meisten Fällen nicht mehr nötig – dennoch bleibt die Pflicht bestehen, den Arbeitgeber aktiv über die Erkrankung zu informieren.
Schritt für Schritt: Was tun, wenn du krank bist?
1. Arbeitgeber sofort benachrichtigen
Sobald du merkst, dass du krank bist und nicht arbeiten kannst, musst du deinen Arbeitgeber so früh wie möglich informieren – idealerweise noch vor Beginn der Arbeitszeit. Je Je nach Unternehmen geschieht das per Telefon, E-Mail oder über ein internes Meldesystem. Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, die genaue Diagnose oder Krankheit mitzuteilen. Es reicht zu sagen, dass du arbeitsunfähig bist.
2. Arzt aufsuchen und AU ausstellen lassen
Wann genau du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Gesetzlich gibt es keine einheitliche Regelung, doch viele Arbeitgeber verlangen die AU ab dem ersten Krankheitstag. Andere gewähren eine Karenzzeit von bis zu drei Tagen. Lies deinen Arbeitsvertrag sorgfältig, um Klarheit zu haben.
Beim Arztbesuch schilderst du deine Beschwerden. Der Arzt entscheidet dann, ob und wie lange du arbeitsunfähig bist, und übermittelt die eAU direkt an deine Krankenkasse.
3. Verlängerung rechtzeitig holen
Falls du nach Ablauf der AU-Zeit noch immer krank bist, musst du erneut zum Arzt und eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Achte darauf, dass keine zeitliche Lücke entsteht – denn eine lückenlose Dokumentation ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Anspruch auf Krankengeld entscheidend.
Lohnfortzahlung: Was bekommst du während der Krankheit?
In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn du durch Krankheit arbeitsunfähig wirst. Erkrankst du später an einer anderen Krankheit, beginnt die Sechs-Wochen-Frist von vorne.
Eine wichtige Voraussetzung: Du musst mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt gewesen sein, bevor du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Wer gerade erst eine neue Stelle angetreten hat, hat in den ersten vier Wochen noch keinen Anspruch – hier greift gegebenenfalls die Krankenkasse ein.
Was passiert nach sechs Wochen? Das Krankengeld
Wenn du nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig bist, endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt das sogenannte Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 % des Nettolohns. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung gewährt. Da das Krankengeld deutlich unter dem regulären Gehalt liegt, entsteht für viele eine spürbare finanzielle Lücke.
Um sich für diesen Fall abzusichern, bietet sich eine private Krankentagegeldversicherung an. Sie zahlt einen vereinbarten Tagessatz ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und schließt die Lücke zwischen Krankengeld und tatsächlichem Nettoverdienst. Einen Überblick über geeignete Tarife bekommst du schnell und einfach beim Vergleichsportal CHECK24. Auch AXA bietet leistungsstarke Krankentagegeld-Tarife an, die individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt werden können.

Krank im Urlaub: Was gilt dann?
Wer im Urlaub erkrankt und sich dies ärztlich bescheinigen lässt, verliert diese Tage nicht als Urlaubstage. Die Urlaubstage werden nachträglich gutgeschrieben, sobald du eine gültige AU-Bescheinigung einreichst. Das gilt sowohl für Erkrankungen im Inland als auch im Ausland. Bei einer Erkrankung im Ausland ist jedoch eine offizielle ärztliche Bescheinigung aus dem jeweiligen Land erforderlich, die du so früh wie möglich deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber zukommen lassen solltest.
Krankmeldung bei Minijob und Teilzeit
Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – vorausgesetzt, die Vier-Wochen-Beschäftigungsfrist ist erfüllt. Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit. Wer also zum Beispiel drei Tage pro Woche arbeitet, bekommt auch nur für diese Tage das Gehalt fortgezahlt.
Gesetzlich krankenversicherte Minijobber haben zudem unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld, sobald die Lohnfortzahlungsfrist des Arbeitgebers ausläuft.
Kinderkrankmeldung: Rechte für Eltern
Wenn das Kind krank ist und betreut werden muss, haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Elternteil und Kind stehen jährlich bis zu 15 Arbeitstage zu, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt ebenfalls 70 % des Bruttolohns und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Voraussetzungen sind: Das Kind ist unter 12 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert und es steht keine andere Betreuungsperson im Haushalt zur Verfügung. In diesem Fall stellt der Arzt eine separate Bescheinigung für die Kinderbetreuung aus, die du beim Arbeitgeber und der Kasse einreichst.
Steuern auf Krankengeld: Was musst du wissen?
Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Krankengeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen herangezogen und kann so deine Steuerlast erhöhen, auch wenn du darauf selbst keine Steuern zahlst.
In solchen Fällen lohnt sich fast immer eine Steuererklärung. Mit WISO Steuer lässt sich die Steuererklärung bequem von zu Hause aus erledigen – das Programm berücksichtigt automatisch den Progressionsvorbehalt und hilft dir dabei, alle relevanten Angaben korrekt einzutragen und mögliche Rückerstattungen zu maximieren.
Weitere Informationen zu Lohnersatzleistungen und ihrer steuerlichen Behandlung findest du direkt beim Bundesministerium der Finanzen.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Viele Arbeitnehmer machen im Krankheitsfall vermeidbare Fehler, die zu Problemen führen können:
- Arbeitgeber nicht rechtzeitig informieren: Wer schweigt, riskiert eine Abmahnung.
- Lücken in der Krankschreibung: Unterbrechungen in der AU können den Anspruch auf Krankengeld gefährden.
- Zu langes Warten mit dem Arztbesuch: Je nach Vertrag verlierst du Ansprüche, wenn du die AU zu spät einholst.
- Unpassendes Verhalten während der Krankmeldung: Wer krank gemeldet ist, sollte sich entsprechend verhalten. Aktivitäten, die dem Genesungsprozess widersprechen, können im Streitfall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
- Folgebescheinigung vergessen: Wer nach Ablauf der AU weiter krank ist und keine Folge-AU einreicht, gefährdet seinen Schutz.

Fazit: Krankmeldung richtig handhaben
Eine Krankmeldung ist in Deutschland klar geregelt – wer die Abläufe kennt, kann seine Rechte sicher wahrnehmen und Fehler vermeiden. Informiere deinen Arbeitgeber sofort, hole dir rechtzeitig die ärztliche Bescheinigung und behalte die Fristen im Blick. Für längere Erkrankungen lohnt sich eine private Krankentagegeldversicherung – ein Vergleich auf CHECK24 oder ein gezielter Blick auf die Tarife von AXA hilft dabei, die passende Absicherung zu finden. Und bei der Steuererklärung sorgt WISO Steuer dafür, dass du keinen Cent verschenkst.