
Der gesetzliche Mindestlohn ist eines der wichtigsten arbeitsrechtlichen Instrumente in Deutschland – er schützt Millionen von Arbeitnehmern vor Lohnunterschreitung und sorgt dafür, dass Arbeit fair entlohnt wird. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn mehrfach angehoben und ist inzwischen ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Im Jahr 2026 gilt ein aktualisierter Mindestlohn, der für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland bindend ist. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wie hoch der Mindestlohn 2026 ist, für wen er gilt, welche Ausnahmen es gibt, wie er berechnet wird und was du als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wissen musst.
Der gesetzliche Mindestlohn ist der unterste Stundengrenzlohn, den Arbeitgeber in Deutschland ihren Arbeitnehmern zahlen müssen. Er gilt für jede geleistete Arbeitsstunde und kann weder durch Arbeitsvertrag noch durch Tarifvertrag unterschritten werden – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht einen höheren Lohn vor.
Eingeführt wurde der gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 Euro brutto. Seitdem wurde er mehrfach angehoben – zuletzt in mehreren Schritten, die durch die Mindestlohnkommission und politische Beschlüsse festgelegt wurden.
Die rechtliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG), das die Höhe, den Geltungsbereich und die Durchsetzung des Mindestlohns regelt.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 12,82 Euro brutto pro Stunde. Das ist der aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags.
Zum Vergleich: Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche und 52 Wochen im Jahr entspricht das einem Jahresbruttogehalt von rund 26.665 Euro oder einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 2.220 Euro.
Für Minijobber bedeutet der aktuelle Mindestlohn eine konkrete Auswirkung auf die maximale Stundenzahl, die sie pro Monat arbeiten dürfen: Bei der Minijob-Grenze von 538 Euro monatlich dürfen Minijobber bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro rechnerisch maximal rund 41,96 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
Die Entwicklung des Mindestlohns zeigt einen klaren Aufwärtstrend seit der Einführung 2015. Bei der Einführung betrug er 8,50 Euro. Im Jahr 2017 wurde er auf 8,84 Euro angehoben. Ab 2019 galt ein Satz von 9,19 Euro. Im Jahr 2020 stieg er auf 9,35 Euro. 2021 betrug er 9,50 Euro. Der größte Sprung erfolgte 2022 mit der politisch beschlossenen Anhebung auf 12,00 Euro. Ab 2024 galt 12,41 Euro. Und seit 2026 gilt nun 12,82 Euro.
Besonders der Sprung auf 12,00 Euro im Jahr 2022 war ein politisch bedeutsamer Schritt – er erfolgte nicht durch die reguläre Empfehlung der Mindestlohnkommission, sondern durch einen direkten Beschluss der damaligen Bundesregierung.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von der Nationalität, der Branche, dem Beschäftigungsumfang oder dem Aufenthaltstatus. Das umfasst Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber, Saisonarbeiter, Werkstudenten und auch ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend in Deutschland tätig sind.
Besonders wichtig: Der Mindestlohn gilt auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die für ausländische Arbeitgeber vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden. Wer also als entsandter Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land in Deutschland tätig ist, hat Anspruch auf den deutschen Mindestlohn.
Es gibt einige wichtige Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht oder nur eingeschränkt gilt:
Auszubildende: Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen – sie erhalten stattdessen die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die seit 2020 gilt und ebenfalls jährlich angepasst wird. Für 2026 beträgt sie im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro monatlich.
Pflichtpraktika: Studenten und Schüler, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums absolvieren, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern, gilt der Mindestlohn hingegen.
Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederung: Für Langzeitarbeitslose, die nach einer Beschäftigungslosigkeit von mindestens einem Jahr eine neue Arbeit aufnehmen, kann der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten des neuen Arbeitsverhältnisses den Mindestlohn unterschreiten – eine Regelung, die Arbeitgeber zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen motivieren soll.
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Sie sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.
Ehrenamtliche: Wer ehrenamtlich tätig ist und eine reine Aufwandsentschädigung erhält, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz.
Selbstständige: Da das Mindestlohngesetz nur Arbeitnehmer schützt, gilt es nicht für Selbstständige und Freiberufler, die für ihre eigene Rechnung arbeiten.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in vielen Branchen sogenannte Branchenmindestlöhne, die durch Tarifverträge festgelegt werden und häufig über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Branchenmindestlöhne können durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich erklärt werden und gelten dann für alle Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche – auch für Beschäftigte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag angehören.
Branchen mit Mindestlöhnen deutlich über dem gesetzlichen Minimum sind zum Beispiel das Bauhauptgewerbe, das Gebäudereinigerhandwerk, die Pflegebranche sowie die Elektrohandwerke. Wer in einer dieser Branchen arbeitet, sollte prüfen, ob der geltende Branchenmindestlohn den gesetzlichen übersteigt – und gegebenenfalls mehr Lohn einfordern.
Der Mindestlohn gilt pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Das bedeutet: Für jede Stunde, die du arbeitest, muss dein Arbeitgeber mindestens 12,82 Euro brutto zahlen.
Bei der Berechnung sind folgende Punkte zu beachten:
Überstunden: Auch Überstunden müssen mit mindestens dem Mindestlohn vergütet werden. Wer Überstunden arbeitet, die nicht oder unter dem Mindestlohn bezahlt werden, hat Anspruch auf Nachzahlung.
Sachleistungen: Sachleistungen wie Kost und Logis können unter bestimmten Umständen auf den Mindestlohn angerechnet werden – aber nur begrenzt und nur wenn das vertraglich vereinbart ist.
Provisions- und Bonuszahlungen: Provisionen, Boni und andere variable Vergütungsbestandteile können unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn angerechnet werden – aber nur wenn sie tatsächlich und regelmäßig ausgezahlt werden. Einmalige oder unregelmäßige Zahlungen zählen in der Regel nicht.

Trinkgelder: Trinkgelder, die direkt vom Kunden an den Arbeitnehmer gezahlt werden, dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Das bedeutet, dass ein Minijobber pro Stunde mindestens 12,82 Euro erhalten muss.
Die Minijob-Grenze von 538 Euro monatlich ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – sie wird automatisch angepasst, wenn der Mindestlohn steigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Minijobber bei einem vollen Arbeitstag pro Woche immer noch unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben können.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer einen Minijobber einstellt, muss darauf achten, dass die geleisteten Stunden multipliziert mit dem Mindestlohn die 538-Euro-Grenze nicht übersteigen. Andernfalls wird der Minijob sozialversicherungspflichtig.
Wenn dein Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, hast du mehrere Möglichkeiten:
Gespräch mit dem Arbeitgeber: In vielen Fällen lässt sich das Problem durch ein direktes Gespräch lösen – insbesondere wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn aus Unwissenheit unterschreitet.
Schriftliche Nachforderung: Du kannst deinen Arbeitgeber schriftlich auffordern, die Differenz zwischen gezahltem Lohn und dem Mindestlohn nachzuzahlen. Diese Forderung verjährt nach drei Jahren.
Zollbehörde: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist für die Durchsetzung des Mindestlohngesetzes zuständig. Du kannst eine anonyme Beschwerde einreichen, wenn dein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt.
Arbeitsgericht: Du kannst die Lohndifferenz auch direkt vor dem Arbeitsgericht einfordern. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz – wie von KS Auxilia angeboten – übernimmt dabei Anwalts- und Gerichtskosten.
Wichtig: Lass dich nicht einschüchtern. Der Anspruch auf Mindestlohn ist gesetzlich garantiert und kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen wegbedungen werden.
Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn – das bedeutet, davon werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Was netto übrig bleibt, hängt von der Steuerklasse, dem Familienstand und anderen Faktoren ab.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.220 Euro (Vollzeit, Mindestlohn 12,82 Euro) und Steuerklasse I ergibt sich nach Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer (falls zutreffend), Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Nettolohn von rund 1.500 bis 1.600 Euro – je nach individuellen Faktoren.
Wer genau wissen möchte, wie viel netto vom Mindestlohn übrig bleibt, kann einen Nettolohnrechner verwenden oder mit WISO Steuer die steuerliche Situation optimieren und sicherstellen, dass alle Freibeträge berücksichtigt werden.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltstitel. Auch ausländische Arbeitnehmer, die legal in Deutschland arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 12,82 Euro pro Stunde.
Das gilt auch für sogenannte entsandte Arbeitnehmer – also Personen, die von einem ausländischen Unternehmen vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden. Das Entsendegesetz stellt sicher, dass der deutsche Mindestlohn auch in diesen Fällen gilt.
Wenn du als Expat unsicher bist, ob dein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, kannst du dein Jahresgehalt durch die geleisteten Arbeitsstunden dividieren und mit 12,82 Euro vergleichen. Liegt der Stundensatz darunter, hast du Anspruch auf Nachzahlung.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird in Deutschland durch die Mindestlohnkommission festgelegt – ein unabhängiges Gremium aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und unabhängigen Wissenschaftlern. Die Kommission überprüft den Mindestlohn alle zwei Jahre und gibt eine Empfehlung für die künftige Höhe ab.
Diese Empfehlung orientiert sich an der Tarifentwicklung – also daran, wie sich die Löhne in tarifgebundenen Branchen entwickelt haben. Die Bundesregierung kann die Empfehlung annehmen oder – wie 2022 – durch ein Gesetz einen politisch festgelegten Mindestlohn einführen.
Die nächste reguläre Anpassung des Mindestlohns nach dem aktuellen Stand von 12,82 Euro wird von der Mindestlohnkommission für 2027 empfohlen werden.
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber machen beim Thema Mindestlohn vermeidbare Fehler:
Stundenzahl nicht dokumentiert: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren – insbesondere bei Minijobbern und in bestimmten Branchen. Ohne Dokumentation ist es schwer nachzuweisen, ob der Mindestlohn eingehalten wurde.
Unbezahlte Überstunden: Wenn Überstunden geleistet werden, die nicht vergütet werden, kann der effektive Stundenlohn unter den Mindestlohn fallen – auch wenn das Monatsgehalt auf den ersten Blick ausreichend erscheint.
Praktikanten falsch eingestuft: Wer ein freiwilliges Praktikum von mehr als drei Monaten anbietet, muss den Mindestlohn zahlen. Die Einstufung als Pflichtpraktikum ist nur bei tatsächlichem Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums zulässig.
Provision statt Lohn: Manche Arbeitgeber zahlen fast ausschließlich Provision und begründen das damit, dass der Arbeitnehmer theoretisch viel verdienen könnte. Das ist nur zulässig, wenn die durchschnittliche Vergütung pro Stunde den Mindestlohn erreicht.
Weitere offizielle Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn und der Mindestlohnkommission findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie auf der Website der Mindestlohnkommission.
Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde ist ein wichtiger Schutz für Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland. Er gilt für nahezu alle Beschäftigungsverhältnisse – unabhängig von Branche, Nationalität oder Vertragsart. Wer den Verdacht hat, dass sein Arbeitgeber den Mindestlohn unterschreitet, sollte das aktiv ansprechen und notfalls rechtlich durchsetzen. KS Auxilia bietet dabei umfassenden Arbeitsrechtsschutz. Für die steuerliche Optimierung des Mindestlohngehalts und die korrekte Erfassung aller Freibeträge ist WISO Steuer der richtige Begleiter. Und wer neben dem Mindestlohn auch die besten Finanzprodukte – von Girokonto bis Versicherung – finden möchte, findet sie im Vergleich bei CHECK24.