
Für viele Menschen in Deutschland ist die Steuererklärung ein lästiges Pflichtprogramm – etwas, das aufgeschoben wird, bis die Frist drückt. Dabei lohnt sich die Steuererklärung in den meisten Fällen erheblich: Die durchschnittliche Steuererstattung für Arbeitnehmer in Deutschland liegt bei über 1.000 Euro pro Jahr. Das ist Geld, das viele einfach liegen lassen, weil sie entweder glauben, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, oder weil sie den Prozess als zu kompliziert empfinden. In Wirklichkeit ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer in vielen Fällen gar nicht so komplex – besonders mit der richtigen Software. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wer eine Steuererklärung abgeben muss, wer sie freiwillig abgeben sollte, welche Fristen gelten, was du absetzen kannst und wie du Schritt für Schritt vorgehst, um das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen.
Die Einkommensteuererklärung ist ein offizielles Dokument, das du beim Finanzamt einreichst und in dem du alle deine Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben des vergangenen Kalenderjahres angibst. Das Finanzamt berechnet dann auf Basis dieser Angaben, ob du zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt hast.
Als Arbeitnehmer wird deine Einkommensteuer bereits monatlich direkt vom Bruttogehalt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt – das ist die Lohnsteuer. Sie ist jedoch nur eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Einkommensteuer. Da bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer viele individuelle Abzüge und Freibeträge nicht berücksichtigt werden, zahlen die meisten Arbeitnehmer im Jahr zu viel Steuern – und bekommen diesen Betrag durch die Steuererklärung zurück.
Die Steuererklärung wird immer für das vergangene Kalenderjahr eingereicht. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 wird also im Jahr 2026 eingereicht.
In Deutschland gibt es zwei Gruppen: Menschen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, und Menschen, die sie freiwillig abgeben können.
Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
Du hast Einkünfte aus mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig bezogen – zum Beispiel zwei Jobs oder ein Haupt- und ein Nebenjob. Du oder dein Ehepartner haben die Steuerklassenkombination III und V gewählt. Du hast im Jahr Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen – also Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder ähnliches. Du hast Kapitalerträge, bei denen keine oder nicht die volle Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Du hast Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt hat dich ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert. Du hast Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Wenn keine Pflicht besteht, kannst du trotzdem freiwillig eine Steuererklärung abgeben – und in den meisten Fällen lohnt sich das erheblich. Besonders empfehlenswert ist die freiwillige Steuererklärung für:
Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten hatten – zum Beispiel lange Pendelwege, Homeoffice oder teure Arbeitsmittel. Personen, die hohe Sonderausgaben hatten – zum Beispiel Kirchensteuer, Spenden oder Versicherungsbeiträge. Eltern mit Kinderbetreuungskosten oder anderen kindsbezogenen Ausgaben. Menschen, die während des Jahres zeitweise nicht gearbeitet haben – zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Krankheit. Verheiratete Paare, bei denen beide Partner das ganze Jahr gearbeitet haben. Personen, die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt haben.
Die freiwillige Steuererklärung kann für bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Das bedeutet: Im Jahr 2026 kannst du noch die Steuererklärungen für 2022, 2023, 2024 und 2025 einreichen und dir eventuelle Erstattungen sichern.
Die Fristen für die Steuererklärung in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Für das Steuerjahr 2025 gilt:
Pflichtveranlagung ohne Steuerberater: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingegangen sein. Da der 31. Juli 2026 ein Freitag ist, gilt diese Frist in vollem Umfang.
Pflichtveranlagung mit Steuerberater: Wenn du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Frist deutlich – in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres, also bis zum 28. Februar 2027 für das Steuerjahr 2025.
Freiwillige Steuererklärung: Es gibt keine Frist – die freiwillige Steuererklärung kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden. Für das Jahr 2022 ist die letzte Möglichkeit also der 31. Dezember 2026.
Wenn du die Abgabefrist für die Pflichtveranlagung versäumst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro verhängen – allerdings ist dieser Zuschlag in der Praxis bei geringen Überschreitungen meist sehr moderat. Trotzdem solltest du die Fristen einhalten oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
Bevor du mit der Steuererklärung beginnst, solltest du alle relevanten Unterlagen zusammensammeln. Die wichtigsten Dokumente:
Lohnsteuerbescheinigung: Diese bekommst du von deinem Arbeitgeber – in der Regel elektronisch übermittelt. Sie enthält alle relevanten Angaben über dein Gehalt und die einbehaltenen Steuern und Sozialabgaben des vergangenen Jahres. Seit einigen Jahren wird die Lohnsteuerbescheinigung direkt elektronisch ans Finanzamt übermittelt – du brauchst sie aber für deine eigenen Unterlagen.
Belege für Werbungskosten: Kontoauszüge, Quittungen und Nachweise für alle beruflichen Ausgaben – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Berufskleidung und so weiter.
Belege für Sonderausgaben: Nachweise über Versicherungsbeiträge, Spendenbescheinigungen, Kirchensteuerbescheid und ähnliches.
Belege für außergewöhnliche Belastungen: Ärztliche Rechnungen, Nachweise über Pflegekosten oder andere außergewöhnliche Ausgaben.
Belege für Kinderkosten: Rechnungen von Kita, Tagesmutter oder Hort sowie Nachweise über sonstige Kinderbetreuungskosten.
Belege für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen: Rechnungen und Überweisungsbelege für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Steueridentifikationsnummer: Deine persönliche Steuer-ID, die du einmalig zugeteilt bekommst und die sich nie ändert.
Kontoauszüge für Kapitalerträge: Falls du Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt hast, benötigst du die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank.
Der größte Hebel bei der Steuererklärung liegt in den absetzbaren Ausgaben. Hier ein ausführlicher Überblick über die wichtigsten Kategorien:
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Sie werden von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen und können die Steuererstattung erheblich steigern.
Automatisch wird bei jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt – das ist der Mindestbetrag, der ohne Nachweis anerkannt wird. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, kannst du den tatsächlichen Betrag geltend machen.
Die wichtigsten Werbungskostenpositionen:
Fahrtkosten: Die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit. Je nach Entfernung und Anzahl der Arbeitstage kann das schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro pro Jahr betragen.
Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Du kannst die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale nicht für denselben Tag geltend machen.
Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch, Drucker, Fachliteratur, Büromaterial und andere beruflich notwendige Gegenstände. Gegenstände bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.
Fortbildungskosten: Kursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühren und damit verbundene Fahrtkosten für berufliche Weiterbildungen.
Berufskleidung: Spezielle Schutzkleidung oder Uniformen, die ausschließlich beruflich genutzt werden. Normale Kleidung, die auch privat getragen werden könnte, ist nicht absetzbar.
Gewerkschaftsbeiträge und Berufsverbandsbeiträge: Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände sind vollständig absetzbar.
Doppelte Haushaltsführung: Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhältst, kannst du bis zu 1.000 Euro monatlich plus wöchentliche Heimfahrten absetzen.
Dienstreisekosten: Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Dienstreisen, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, weil der Gesetzgeber sie als besonders förderungswürdig erachtet.
Vorsorgeaufwendungen: Das sind die umfangreichsten und wichtigsten Sonderausgaben. Sie umfassen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu privaten Rentenversicherungen und anderen Vorsorgeprodukten. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können vollständig abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge: Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden. Der Verein muss eine offizielle Spendenquittung ausstellen.
Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
Schulgeld: 30 % des Schulgeldes für Privatschulen können als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Steuerberatungskosten: Honorare für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine sind absetzbar.
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen – also Kosten, die andere Menschen nicht haben und die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind.
Typische außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten wie Zuzahlungen, nicht erstattete Medikamente oder Brillenkosten, Pflegekosten für sich selbst oder nahe Angehörige, Bestattungskosten sowie Kosten bei einer Behinderung.

Wichtig: Außergewöhnliche Belastungen werden nur anerkannt, soweit sie eine sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese berechnet sich nach dem Einkommen und der Familiensituation und kann zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte betragen. Nur was darüber hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus.
Eltern profitieren von einer Reihe von steuerlichen Vorteilen:
Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder andere Betreuungsformen können als Sonderausgaben abgesetzt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Das Kind muss unter 14 Jahre alt sein.
Ausbildungsfreibetrag: Für volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium, die nicht mehr im Elternhaushalt wohnen, kann ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
Kinderfreibetrag: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld vorteilhafter ist – die sogenannte Günstigerprüfung. Für Gutverdiener ist der Kinderfreibetrag oft vorteilhafter.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende können einen jährlichen Freibetrag von 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind geltend machen.
Diese beiden Kategorien werden häufig übersehen, können aber zu einer direkten Steuerermäßigung führen – also einer Reduzierung der Steuerschuld, nicht nur des zu versteuernden Einkommens.
Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten – nicht der Materialkosten – für Handwerkerarbeiten in deiner Wohnung oder deinem Haus können direkt von der Steuer abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Jahr – also bei Lohnkosten von maximal 6.000 Euro. Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird nicht anerkannt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten für Dienstleistungen im Haushalt – zum Beispiel Reinigungskraft, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste – können abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr – also bei Kosten von maximal 20.000 Euro.
Eine Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck und verschiedenen Anlagen, je nach individueller Situation. Die wichtigsten:
Anlage N: Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – also Gehalt und Werbungskosten. Diese Anlage füllt nahezu jeder Arbeitnehmer aus.
Anlage Kind: Für alle kindsbezogenen Angaben – Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag und so weiter.
Anlage Vorsorgeaufwand: Für Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und anderen Versicherungen.
Anlage KAP: Für Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Anlage SO: Für sonstige Einkünfte – unter anderem Kryptowährungsgewinne, private Veräußerungsgewinne oder Alimentenzahlungen.
Anlage R: Für Renteneinkünfte.
Anlage S: Für Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit.
Anlage V: Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuererklärung in Deutschland einzureichen:
ELSTER – das offizielle Steuerportal: Das Elster Online-Portal des Finanzamts ermöglicht die kostenlose elektronische Einreichung der Steuererklärung. Elster ist kostenlos, aber auch etwas unübersichtlich und für Laien nicht immer intuitiv. Du kannst die Belege in der Regel nicht digital hochladen, sondern musst sie auf Anfrage des Finanzamts per Post einreichen.
Steuersoftware: Programme wie WISO Steuer führen dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung – ohne dass du die Formulare und deren Bedeutung kennen musst. Das Programm stellt dir gezielte Fragen zu deiner Lebenssituation und trägt die Antworten automatisch in die richtigen Felder ein. Es optimiert dabei automatisch alle absetzbaren Posten und zeigt dir live an, wie hoch deine voraussichtliche Erstattung ist. Für die meisten Arbeitnehmer ist WISO Steuer die schnellste, einfachste und sicherste Methode, die Steuererklärung zu erstellen.
Lohnsteuerhilfeverein: Lohnsteuerhilfevereine sind gemeinnützige Organisationen, die Mitglieder bei der Steuererklärung unterstützen. Die Mitgliedschaft kostet je nach Einkommen zwischen 50 und 300 Euro pro Jahr. Lohnsteuerhilfevereine dürfen jedoch nur Arbeitnehmer und Rentner beraten – wer selbstständige Einkünfte hat, muss einen Steuerberater hinzuziehen.
Steuerberater: Ein Steuerberater ist die teuerste Option, bietet aber die höchste Beratungsqualität und ist insbesondere bei komplexen Steuersituationen sinnvoll. Die Kosten richten sich nach dem Steuerberatergebührenrecht und hängen vom Einkommen ab.
Nachdem du die Steuererklärung eingereicht hast, bearbeitet das Finanzamt sie und erlässt einen Einkommensteuerbescheid. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Finanzamt und Zeitpunkt der Einreichung – sie kann zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten betragen. Wer früh im Jahr einreicht, bekommt in der Regel schneller eine Rückmeldung.
Sobald der Steuerbescheid ergeht, wird eine eventuelle Erstattung direkt auf dein Konto überwiesen – in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Bescheid. Eine Nachzahlung muss ebenfalls innerhalb der angegebenen Frist bezahlt werden.
Wenn du den Steuerbescheid für falsch hältst, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet sein.
Für Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, gibt es einige steuerliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Steuerliche Ansässigkeit: Wer in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhält, ist in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass grundsätzlich das gesamte Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig ist – also auch Einkünfte aus dem Ausland.

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die verhindern, dass dasselbe Einkommen in zwei Ländern besteuert wird. Je nach Land und Art des Einkommens kann das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat oder beim Quellstaat liegen.
Jahrewechsel bei Zuzug oder Wegzug: Wenn du im Laufe des Jahres nach Deutschland gezogen bist oder Deutschland verlassen hast, kann die steuerliche Situation komplex sein. In diesem Fall empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater mit internationaler Erfahrung.
Steuer-ID: Jede Person, die in Deutschland gemeldet ist, bekommt automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Diese brauchst du für die Steuererklärung und für das Girokonto. Wenn du deine Steuer-ID nicht erhalten hast, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Mit WISO Steuer lässt sich auch die Steuererklärung für Expats und Personen mit internationalem Hintergrund in vielen Fällen selbst erstellen. Das Programm berücksichtigt automatisch Sondersituationen wie Auslandseinkünfte, Progressionsvorbehalt und Steuerklassenwechsel.
Für rechtliche Fragen rund um das deutsche Steuerrecht und mögliche Streitigkeiten mit dem Finanzamt bietet KS Auxilia auch Rechtsschutz im Steuerrecht – ein wichtiger Baustein für alle, die in Deutschland leben und arbeiten.
Weitere offizielle Informationen zur Einkommensteuer in Deutschland und aktuelle Formulare findest du beim Bundeszentralamt für Steuern sowie auf dem Elster-Portal unter www.elster.de.
Viele Menschen machen bei der Steuererklärung vermeidbare Fehler, die sie entweder Geld kosten oder zu Problemen mit dem Finanzamt führen:
Steuererklärung gar nicht abgeben: Der häufigste Fehler bei der freiwilligen Veranlagung. Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt in den meisten Fällen Geld. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei über 1.000 Euro.
Belege nicht aufbewahrt: Wer keine Belege für seine Werbungskosten und Sonderausgaben aufbewahrt, kann diese im Falle einer Nachfrage des Finanzamts nicht nachweisen. Bewahre alle relevanten Belege mindestens vier Jahre lang auf.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft: Viele Arbeitnehmer setzen weniger Werbungskosten an als der Pauschbetrag von 1.230 Euro. Wenn du tatsächliche Werbungskosten hast, solltest du diese immer angeben – auch wenn du glaubst, sie könnten den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Handwerkerrechnungen bar bezahlt: Handwerkerleistungen sind nur absetzbar, wenn sie per Überweisung bezahlt wurden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Bezahle alle Handwerker-und Haushaltsdienstleistungen immer per Überweisung.
Freistellungsauftrag vergessen: Wer keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, zahlt auf alle Kapitalerträge sofort Abgeltungsteuer – auch wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Die zu viel gezahlte Steuer kann zwar über die Steuererklärung zurückgeholt werden, aber das ist unnötiger Aufwand.
Steuerbescheid nicht geprüft: Viele Menschen nehmen den Steuerbescheid einfach so hin, ohne ihn zu prüfen. Dabei können Fehler vorkommen. Prüfe jeden Steuerbescheid sorgfältig und lege im Zweifel Einspruch ein.
Rückwirkende Steuererklärungen vergessen: Wer für die letzten vier Jahre keine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, sollte das nachholen. Die Erstattungen können erheblich sein.
WISO Steuer ist eine der beliebtesten Steuerprogramme in Deutschland und eignet sich sowohl für einfache als auch für komplexe Steuersituationen. Die wichtigsten Vorteile:
Das Programm führt dich durch die gesamte Steuererklärung in einem Interview-Format, ohne dass du die Formulare kennen musst. Es optimiert automatisch alle absetzbaren Posten und zeigt dir in Echtzeit, wie hoch deine Erstattung ist. Es berücksichtigt automatisch alle aktuellen Steuergesetze und Freibeträge für das jeweilige Steuerjahr. Die Übertragung ans Finanzamt erfolgt direkt über das ELSTER-Protokoll – sicher und zuverlässig. Das Programm eignet sich für Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige, Vermieter und Kapitalanleger gleichermaßen. Und die Kosten sind überschaubar – und im Verhältnis zur durchschnittlichen Erstattung von über 1.000 Euro mehr als gerechtfertigt.
Die Steuererklärung in Deutschland ist kein Hexenwerk – und sie lohnt sich für die meisten Menschen erheblich. Wer seine absetzbaren Ausgaben kennt, alle relevanten Belege aufbewahrt und ein gutes Steuerprogramm nutzt, kann am Ende des Jahres mit einer Erstattung von mehreren Hundert bis über Tausend Euro rechnen. Die durchschnittliche Erstattung von über 1.000 Euro macht die Steuererklärung zu einer der lohnendsten Aktivitäten des Jahres – mit einem sehr überschaubaren Zeitaufwand. Mit WISO Steuer erledigst du das schnell, sicher und optimal von zu Hause aus. Für rechtlichen Schutz bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt sorgt KS Auxilia. Und für alle weiteren Finanzfragen und Versicherungsvergleiche steht CHECK24 jederzeit zur Verfügung.