
Über den eigenen Tod nachzudenken ist unangenehm – das ist menschlich. Und doch ist die Erstellung eines Testaments eine der wichtigsten Maßnahmen, die du für deine Familie und deine Liebsten ergreifen kannst. Denn ohne Testament greift in Deutschland das gesetzliche Erbrecht – und das entspricht nicht immer dem, was du dir für die Verteilung deines Vermögens wünschst. Ein gut formuliertes Testament stellt sicher, dass dein letzter Wille respektiert wird, dass deine Liebsten abgesichert sind und dass langwierige Erbstreitigkeiten vermieden werden. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wie das Erbrecht in Deutschland funktioniert, welche Arten von Testamenten es gibt, wie du ein rechtsgültiges Testament erstellst, was du unbedingt beachten musst und wann ein Notar unverzichtbar ist.
In Deutschland gilt ohne Testament das gesetzliche Erbrecht – das bedeutet, dein Vermögen wird nach einer festen gesetzlichen Reihenfolge unter deinen Angehörigen verteilt. Das klingt zunächst sinnvoll, entspricht aber häufig nicht dem tatsächlichen letzten Willen.
Einige typische Situationen, in denen das gesetzliche Erbrecht zu Problemen führt:
Unverheiratete Paare: Wer nicht verheiratet ist, erbt nach dem gesetzlichen Erbrecht nichts – egal wie lange das Paar zusammen ist. Ohne Testament geht das Vermögen an die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) – nicht an den Partner.
Patchwork-Familien: Bei Patchwork-Familien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen kann das gesetzliche Erbrecht zu unerwünschten Ergebnissen führen – zum Beispiel wenn Stiefkinder leer ausgehen.
Ungleiche Vermögensverteilung: Wenn du möchtest, dass bestimmte Personen mehr erhalten als andere – zum Beispiel weil ein Kind die Eltern gepflegt hat –, ist das nur mit einem Testament möglich.
Nachlassplanung für Unternehmen: Wer ein Unternehmen besitzt, braucht ein Testament, um den Betrieb geordnet weiterzugeben und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Bestimmte Personen ausschließen: Wenn du eine Person, die nach dem gesetzlichen Erbrecht erben würde – zum Beispiel ein entfremdetes Kind oder einen Ex-Partner –, enterben möchtest, ist das nur durch ein Testament möglich.
Bevor du ein Testament erstellst, ist es wichtig zu verstehen, wie das gesetzliche Erbrecht in Deutschland funktioniert. Es basiert auf dem Verwandtschaftsgrad und teilt die Erben in sogenannte Erbordnungen ein.
Erste Erbordnung: Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Wenn ein Kind verstorben ist, treten seine Kinder an seine Stelle.
Zweite Erbordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Erben der zweiten Ordnung erben nur, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind.
Dritte Erbordnung: Großeltern und deren Nachkommen. Erben der dritten Ordnung kommen nur zum Zug, wenn weder erste noch zweite Ordnung vorhanden ist.
Der Ehepartner: Der überlebende Ehepartner erbt neben der ersten Erbordnung ein Viertel des Nachlasses, neben der zweiten Erbordnung die Hälfte. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Anteil des Ehepartners automatisch um ein weiteres Viertel.
Wichtig: Wer nicht mit dem Erblasser verwandt oder verheiratet ist – also zum Beispiel ein langjähriger Lebenspartner, ein Freund oder eine Pflegeperson –, erbt nach dem gesetzlichen Erbrecht nichts.
Auch wenn du ein Testament erstellst und bestimmte Personen enterben möchtest, gibt es in Deutschland den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, auf den bestimmte nahe Angehörige auch dann Anspruch haben, wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden.
Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder und deren Nachkommen, der Ehepartner sowie – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn ein Kind nach dem gesetzlichen Erbrecht ein Viertel des Nachlasses geerbt hätte, hat es als Enterber-Kind Anspruch auf ein Achtel als Pflichtteil.
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch – kein Anspruch auf konkrete Vermögensgegenstände. Das bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter von den Erben eine Geldzahlung in Höhe seines Pflichtteils verlangen kann.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen der Pflichtteil entzogen werden kann – zum Beispiel bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Diese Entziehung muss im Testament ausdrücklich begründet werden und ist rechtlich sehr streng geregelt.
In Deutschland gibt es zwei grundlegende Formen des Testaments, die beide rechtsgültig sind:
Das handschriftliche Testament ist die einfachste und kostenfreie Form des Testaments. Du schreibst es vollständig von Hand – es darf nicht getippt oder gedruckt sein – und unterschreibst es mit deinem vollständigen Namen.
Formvorschriften für ein gültiges handschriftliches Testament:
Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein – kein einziger Satz darf getippt oder mit dem Computer erstellt sein. Es muss mit dem vollständigen Datum versehen sein (Tag, Monat, Jahr) – ohne Datum ist es möglicherweise ungültig. Es muss mit der eigenhändigen Unterschrift des Erblassers unterzeichnet sein. Es sollte klar erkennbar sein, dass es sich um ein Testament handelt.
Das handschriftliche Testament kann zu Hause aufbewahrt werden – aber Vorsicht: Es kann verloren gehen, vernichtet werden oder von interessierten Parteien versteckt werden. Empfehlenswert ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht – gegen eine geringe Gebühr wird das Testament sicher verwahrt und nach dem Tod automatisch eröffnet.
Risiken des handschriftlichen Testaments: Formfehler können das Testament ungültig machen. Unklare Formulierungen können zu Erbstreitigkeiten führen. Das Testament kann manipuliert oder vernichtet werden, wenn es zu Hause aufbewahrt wird.
Das notarielle Testament wird vom Notar aufgenommen und beurkundet. Du erklärst deinen letzten Willen mündlich oder schriftlich gegenüber dem Notar, der das Testament dann in rechtskonformer Form beurkundet.
Das notarielle Testament wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer angemeldet – so ist sichergestellt, dass es nach dem Tod des Erblassers gefunden und eröffnet wird.
Vorteile des notariellen Testaments: Höchste Rechtssicherheit – Formfehler sind nahezu ausgeschlossen. Bei Grundstücken und Immobilien kann das notarielle Testament anstelle eines Erbscheins beim Grundbuchamt vorgelegt werden – was Zeit und Kosten spart. Der Notar berät und weist auf rechtliche Fallstricke hin. Automatische Registrierung im zentralen Testamentsregister.
Kosten: Das notarielle Testament kostet je nach Höhe des Nachlasses in der Regel zwischen 100 und 500 Euro – bei sehr großen Vermögen auch mehr. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Ein gut formuliertes Testament sollte folgende Elemente enthalten:
Einleitung und Klarstellung: Ein klar formulierter Einleitungssatz, aus dem hervorgeht, dass es sich um deinen letzten Willen handelt – zum Beispiel: „Ich, [vollständiger Name], geboren am [Datum] in [Geburtsort], errichte hiermit mein Testament.“
Erbeinsetzung: Benenne klar, wer dein Erbe oder deine Erben sein sollen – mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse. Wenn du mehrere Erben einsetzen möchtest, gib die jeweiligen Anteile an.
Vermächtnisse: Wenn du bestimmten Personen spezifische Gegenstände oder Geldbeträge zuwenden möchtest, ohne sie als Erben einzusetzen, kannst du Vermächtnisse aussetzen.

Ersatzerben: Benenne Ersatzerben für den Fall, dass ein Erbe vor dir verstirbt oder das Erbe ausschlägt.
Testamentsvollstrecker: Du kannst einen Testamentsvollstrecker benennen, der die korrekte Umsetzung deines letzten Willens überwacht – besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn Erben minderjährig sind.
Vorsorgeverfügungen: Du kannst im Testament auch auf eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hinweisen, die du separat erstellt hast.
Datum und Unterschrift: Beim handschriftlichen Testament unverzichtbar – vollständiges Datum und eigenhändige Unterschrift.
Viele Menschen machen bei der Erstellung ihres Testaments Fehler, die es anfechtbar oder unwirksam machen:
Maschinen- oder Computerschrift: Ein handschriftliches Testament, das auch nur teilweise getippt ist, ist ungültig. Es muss zu 100 % handschriftlich sein.
Fehlendes Datum: Ohne Datum kann ein handschriftliches Testament angefochten werden – insbesondere wenn mehrere Testamente vorhanden sind und unklar ist, welches das neuere ist.
Unklare Formulierungen: Vage Formulierungen wie „ich möchte, dass mein Sohn mein Haus bekommt“ ohne eindeutige Erbeinsetzung können zu Streitigkeiten führen. Formuliere klar und eindeutig.
Pflichtteilsrecht nicht berücksichtigt: Wer Pflichtteilsberechtigte vollständig enterben möchte, ohne die Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen, wird von den Betroffenen auf den Pflichtteil verklagt – was zu erheblichen Streitigkeiten führen kann.
Kein Ersatzerbe benannt: Wenn der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser stirbt und kein Ersatzerbe benannt ist, fällt der Anteil an die gesetzlichen Erben – was möglicherweise nicht dem letzten Willen entspricht.
Testament nicht aktualisiert: Ein Testament, das vor 20 Jahren erstellt wurde, berücksichtigt möglicherweise nicht neue Familienmitglieder, Scheidungen, Vermögenszuwächse oder andere Veränderungen. Überprüfe dein Testament alle paar Jahre und passe es bei wichtigen Lebensveränderungen an.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das speziell für Ehepaare konzipiert ist. Es ermöglicht Ehepaaren, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gleichzeitig die gemeinsamen Kinder als Schlusserben zu bestimmen.
Im Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein – wenn einer stirbt, erbt der andere alles. Erst wenn auch der zweite Ehepartner stirbt, erben die Kinder. Diese Konstruktion schützt den überlebenden Ehepartner vor einer sofortigen Erbauseinandersetzung mit den Kindern.
Das Berliner Testament hat jedoch einen Nachteil: Die Pflichtteilsansprüche der Kinder werden durch das Berliner Testament nicht ausgeschlossen. Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern – was den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, wenn der Nachlass hauptsächlich aus einer Immobilie besteht.
Außerdem ist das Berliner Testament nach dem Tod des ersten Ehepartners in bestimmten Punkten unwiderruflich – was Flexibilität einschränken kann.
Viele Menschen überlegen, Vermögen schon zu Lebzeiten durch Schenkungen zu übertragen, um Erbschaftsteuer zu sparen oder die Vermögensverteilung zu steuern. Das ist grundsätzlich möglich, hat aber steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen:
Schenkungssteuer: Schenkungen unterliegen wie Erbschaften der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Allerdings gibt es alle zehn Jahre neue Freibeträge – Kinder können alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen.
Anrechnung auf den Pflichtteil: Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod gemacht wurden, können auf den Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten angerechnet werden.
Erbschaftsteuer optimieren: Durch rechtzeitige Schenkungen kann die Erbschaftsteuer erheblich reduziert werden – dazu mehr in unserem separaten Beitrag zur Erbschaftsteuer.
Nach deutschem Recht unterliegt jede Erbschaft der Erbschaftsteuer – aber erst, wenn der Wert des Erbes die geltenden Freibeträge übersteigt. Die Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich:
Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro pro Kind. Für Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro. Für Eltern und Geschwister sowie andere Personen gelten deutlich niedrigere Freibeträge.

Für selbst genutzte Immobilien, die an den Ehepartner oder die Kinder vererbt werden, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerbefreiung.
Eine sorgfältige Nachlassplanung – kombiniert mit rechtzeitigen Schenkungen – kann die Erbschaftsteuerbelastung erheblich reduzieren.
Für Expats in Deutschland ist das Thema Testament besonders komplex, da international unterschiedliche Erbrechtsordnungen gelten können.
Seit 2015 gilt in der EU die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die grundsätzlich das Erbrecht des Landes anwendet, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – also in den meisten Fällen Deutschland. Durch eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament kann jedoch auch das Erbrecht der Staatsangehörigkeit gewählt werden.
Wenn du als Expat Vermögen in mehreren Ländern hast, solltest du unbedingt einen Anwalt mit internationaler Erbrechtserfahrung hinzuziehen, um sicherzustellen, dass dein Testament in allen relevanten Ländern anerkannt wird.
Für rechtliche Unterstützung bei der Testamentserstellung und bei Erbstreitigkeiten bietet KS Auxilia kompetenten Rechtsschutz auch im Erbrecht.
Weitere offizielle Informationen zum deutschen Erbrecht und zur Testamentserstellung findest du beim Bundesministerium der Justiz sowie bei der Bundesnotarkammer.
Viele Menschen schieben die Testamentserstellung auf – oft weil sie das Thema Tod verdrängen oder weil sie glauben, noch jung genug zu sein. Aber das richtige Alter für ein Testament gibt es nicht. Folgende Lebenssituationen machen ein Testament besonders dringend:
Du hast einen Partner ohne Trauschein. Du hast Kinder – besonders aus verschiedenen Beziehungen. Du besitzt Immobilien, ein Unternehmen oder erhebliches Vermögen. Du möchtest bestimmte Personen begünstigen oder enterben. Du planst, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen zu bedenken. Du lebst im Ausland oder hast internationales Vermögen.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern? Ja – ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neueres Testament ersetzt werden. Das neuere Testament hat Vorrang. Beim handschriftlichen Testament reicht es, das alte zu vernichten oder ein neues zu verfassen, das ausdrücklich das alte widerruft.
Muss ich mein Testament beim Notar hinterlegen? Nein – aber es empfiehlt sich die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht oder die notarielle Beurkundung, um sicherzustellen, dass das Testament nach dem Tod gefunden und eröffnet wird.
Was passiert mit dem Testament nach meinem Tod? Jede Person, die ein Testament findet, ist verpflichtet, es sofort beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert die Erben.
Ein Testament ist keine morbide Beschäftigung mit dem Tod – es ist eine der fürsorglichsten Handlungen, die du für deine Familie und deine Liebsten tun kannst. Es stellt sicher, dass dein letzter Wille respektiert wird, dass dein Partner abgesichert ist, dass Streitigkeiten vermieden werden und dass dein Lebenswerk in die richtigen Hände übergeht. Ob handschriftlich oder notariell – wichtig ist, dass du es tust. Für komplexe Vermögensverhältnisse, internationale Aspekte oder wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, ist ein Notar die richtige Wahl. Bei rechtlichen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Erbstreitigkeiten steht KS Auxilia mit kompetentem Rechtsschutz zur Verfügung. Und für die steuerliche Optimierung deines Nachlasses – von der Erbschaftsteuerplanung bis zu Schenkungen – ist WISO Steuer ein wertvoller Begleiter.