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Wohngeld in Deutschland: Wer bekommt es und wie viel?

Person steht vor einem Wohnhaus in Deutschland und hält einen Briefumschlag als Symbol für den Wohngeldantrag und den staatlichen Mietzuschuss

Wohnen in Deutschland ist teuer – besonders in Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin. Für viele Menschen mit geringem Einkommen verschlingt die Miete einen so großen Teil des Haushaltsbudgets, dass kaum noch Geld für andere Lebenshaltungskosten übrig bleibt. Genau für diese Situation hat der deutsche Staat das Wohngeld geschaffen: einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwachen Haushalten hilft, ihre Miete oder Belastung durch Eigentum zu stemmen. Das Wohngeld ist eine der wichtigsten, aber gleichzeitig am meisten unterschätzten Sozialleistungen in Deutschland. Viele Menschen, die Anspruch hätten, stellen den Antrag nicht – aus Unwissenheit, Scham oder der falschen Annahme, die Hürden seien zu hoch. In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wer Wohngeld beantragen kann, wie hoch es ist, wie es berechnet wird, wie der Antragsprozess funktioniert und welche Fehler du vermeiden solltest.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird nicht als Kredit, sondern als nicht rückzahlbare Leistung gewährt und soll sicherstellen, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen in angemessenem Wohnraum leben können. Das Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und wird vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert.

Wichtig zu verstehen: Das Wohngeld ist eine eigenständige Sozialleistung und kein Bürgergeld. Es richtet sich an Menschen, die zwar arbeiten oder eine Rente beziehen, aber trotzdem nur ein geringes Einkommen haben. Wer Bürgergeld bezieht, hat in der Regel keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits im Bürgergeld berücksichtigt werden.

Es gibt zwei Formen des Wohngelds:

Der Mietzuschuss richtet sich an Mieter, die in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus wohnen. Er ist die bei Weitem häufigere Form.

Der Lastenzuschuss richtet sich an Eigentümer, die ihr selbst genutztes Eigenheim oder ihre selbst genutzte Eigentumswohnung finanzieren und dabei durch die laufenden Belastungen – Zinsen, Tilgung, Nebenkosten – finanziell überfordert sind.

Im Jahr 2023 wurde das Wohngeld in Deutschland grundlegend reformiert. Die sogenannte Wohngeld-Plus-Reform hat den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert und die Leistungsbeträge deutlich erhöht. Die wichtigsten Änderungen:

Die Anzahl der Wohngeldhaushalte hat sich durch die Reform von etwa 600.000 auf rund zwei Millionen erhöht – viele Menschen, die bisher keinen Anspruch hatten, sind nun berechtigt. Die durchschnittliche monatliche Leistung ist von etwa 177 Euro auf rund 370 Euro pro Monat gestiegen. Außerdem wurden dauerhafte Heizkostenkomponente und Klimakomponente in die Berechnung aufgenommen, um die gestiegenen Energiekosten zu berücksichtigen.

Diese Reform hat das Wohngeld zu einer deutlich relevanteren Sozialleistung gemacht. Wer bisher dachte, Wohngeld sei nur für sehr wenige Haushalte interessant, sollte seinen Anspruch unbedingt neu prüfen.

Der Anspruch auf Wohngeld hängt von drei zentralen Faktoren ab: dem Haushaltseinkommen, der Haushaltsgröße und der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung. Grundsätzlich gilt: Wohngeld kann jeder beantragen, der die Einkommensgrenzen unterschreitet und weder Bürgergeld noch andere Sozialleistungen bezieht, die die Wohnkosten bereits abdecken.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld:

Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen.

Wer hat typischerweise Anspruch auf Wohngeld:

Arbeitnehmer mit niedrigem Gehalt, Rentner mit kleiner Rente, Studierende die nicht mehr bei den Eltern wohnen und keine BAföG-Leistungen erhalten, Selbstständige mit geringem Einkommen sowie Personen in Kurzarbeit oder mit reduzierter Arbeitszeit.

Die genauen Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße und der Mietstufe des Wohnorts ab und werden regelmäßig angepasst. Als grobe Orientierung gilt: Ein Single-Haushalt in einer mittleren Mietstufe hat in der Regel Anspruch auf Wohngeld, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter etwa 1.800 bis 2.000 Euro liegt. Für größere Haushalte liegen die Grenzen entsprechend höher.

Ein zentrales Element der Wohngeldberechnung ist die Mietstufe des Wohnorts. Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt – von Mietstufe I (geringe Mieten, ländliche Gebiete) bis Mietstufe VII (sehr hohe Mieten, teure Großstädte wie München oder Frankfurt).

Die Mietstufe bestimmt, welche Höchstmiete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Wenn deine tatsächliche Miete über dieser Höchstgrenze liegt, wird trotzdem nur der Höchstbetrag für die Berechnung herangezogen. Wer in einem günstigen ländlichen Gebiet wohnt, hat damit andere Berechnungsgrundlagen als jemand in einer teuren Großstadt.

Die Mietstufe deiner Gemeinde kannst du auf der offiziellen Wohngeld-Website oder beim zuständigen Wohngeldbüro erfragen. Da die Mietstufen regelmäßig aktualisiert werden, solltest du die aktuelle Einstufung deiner Gemeinde prüfen, bevor du den Antrag stellst.

Die genaue Höhe des Wohngelds lässt sich nicht pauschal nennen, da sie von drei individuellen Faktoren abhängt: der Haushaltsgröße, der berücksichtigten Miethöhe und dem Haushaltseinkommen. Das Wohngeldsystem ist so gestaltet, dass das Wohngeld umso höher ist, je niedriger das Einkommen, je höher die Miete und je größer der Haushalt ist.

Beispiel 1 – Single-Haushalt:

Eine alleinstehende Person mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.100 Euro wohnt in einer Stadt der Mietstufe IV und zahlt eine Kaltmiete von 600 Euro. Das Wohngeld könnte in diesem Fall bei etwa 150 bis 250 Euro pro Monat liegen – je nach genauen Einkommens- und Mietdetails.

Beispiel 2 – Zwei-Personen-Haushalt:

Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 1.800 Euro wohnt in einer mittelgroßen Stadt der Mietstufe III und zahlt eine Kaltmiete von 750 Euro. Das Wohngeld könnte hier bei etwa 200 bis 350 Euro pro Monat liegen.

Beispiel 3 – Vierköpfige Familie:

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltsnettoeinkommen von 2.400 Euro wohnt in einer größeren Stadt der Mietstufe V und zahlt 1.100 Euro Kaltmiete. Das Wohngeld könnte in diesem Fall bei etwa 300 bis 500 Euro pro Monat liegen.

Diese Beispiele verdeutlichen: Das Wohngeld kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen – besonders für Familien und Personen in teuren Städten. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich der kostenlose Wohngeld-Rechner auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bei der Wohngeldberechnung wird das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dazu zählen:

Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Renteneinkünfte und Pensionen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosengeld I, Unterhaltszahlungen die empfangen werden, Elterngeld oberhalb des Mindestbetrags von 300 Euro sowie Kindergeld.

Von diesem Gesamteinkommen werden verschiedene Freibeträge abgezogen, bevor das für die Wohngeldberechnung relevante Einkommen ermittelt wird. Wichtige Freibeträge sind:

Ein Freibetrag für Schwerbehinderte von bis zu 1.500 Euro jährlich. Ein Freibetrag für Alleinerziehende von 600 Euro jährlich. Ein Freibetrag für pflegende Angehörige. Außerdem werden bestimmte Pauschalabzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen, um das Nettoeinkommen anzunähern.

Die genaue Einkommensermittlung beim Wohngeld ist komplex und wird von der Wohngeldbehörde durchgeführt. Du musst nicht selbst alle Berechnungen vornehmen – aber du solltest alle relevanten Einkommensnachweise vollständig vorlegen.

Bei der Wohngeldberechnung wird nicht die gesamte Wohnkostenbelastung berücksichtigt, sondern nur ein Teil davon. Als berücksichtigungsfähige Miete gilt in der Regel die Kaltmiete zuzüglich bestimmter Nebenkosten – aber ohne Heizkosten, da diese durch die separate Heizkostenkomponente berücksichtigt werden.

Nicht anerkannt werden zum Beispiel Garagen- oder Stellplatzmieten, Kosten für Möblierung sowie Kosten für Nebenräume, die nicht zum Wohnraum gehören.

Wenn deine tatsächliche Miete über der für deine Mietstufe geltenden Höchstmiete liegt, wird nur die Höchstmiete für die Berechnung herangezogen. Das bedeutet: Wer in einer sehr teuren Wohnung wohnt, profitiert nicht in vollem Umfang vom Wohngeld – die Unterstützung ist nach oben begrenzt.

Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Wohngeldbehörde gestellt – das ist in der Regel das Wohnungsamt oder Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde. Die genaue Bezeichnung der zuständigen Behörde variiert je nach Bundesland und Gemeinde.

Schritt 1 – Zuständige Behörde finden: Informiere dich beim Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde oder auf der Website deiner Stadt über die zuständige Wohngeldbehörde.

Schritt 2 – Antragsformular besorgen: Das Antragsformular ist bei der Wohngeldbehörde erhältlich oder kann in vielen Bundesländern online heruntergeladen werden. In einigen Bundesländern ist die Antragstellung inzwischen vollständig digital möglich.

Schritt 3 – Unterlagen zusammenstellen: Für den Antrag werden in der Regel folgende Dokumente benötigt: aktueller Mietvertrag oder Mietbescheinigung des Vermieters, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder für die letzten zwölf Monate wie Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Steuerbescheide, Personalausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder sowie bei Kindern die Geburtsurkunden.

Schritt 4 – Antrag einreichen: Reiche den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Wohngeldbehörde ein. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich.

Infografik zu den drei Berechnungsfaktoren des Wohngelds in Deutschland 2026 – Haushaltsgröße, Miethöhe und Haushaltseinkommen im Überblick

Schritt 5 – Bescheid abwarten: Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Wohngeldbehörde in der Regel mehrere Wochen Zeit für die Bearbeitung. Du erhältst dann einen schriftlichen Wohngeldbescheid, der die bewilligte Höhe und den Bewilligungszeitraum angibt.

Das Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt – nicht ab dem Monat, in dem du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst. Wenn du im Mai Anspruch hast, aber erst im August den Antrag stellst, bekommst du das Wohngeld erst ab August – die Monate Mai bis Juli gehen verloren. Stelle den Antrag daher so früh wie möglich.

Das Wohngeld wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums musst du einen Verlängerungsantrag stellen, wenn du weiterhin Wohngeld beziehen möchtest. Die Wohngeldbehörde prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.

Wichtig: Das Wohngeld wird nicht automatisch verlängert. Wer den Verlängerungsantrag vergisst oder zu spät stellt, verliert Ansprüche. Es empfiehlt sich, den Verlängerungsantrag bereits etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen.

Während des Bewilligungszeitraums bist du verpflichtet, der Wohngeldbehörde alle wesentlichen Änderungen zu melden, die sich auf deinen Anspruch auswirken können. Dazu gehören:

Einkommensveränderungen: Wenn dein Einkommen um mehr als 15 % steigt – zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung, einen neuen Job oder den Beginn einer Rente – musst du das melden. Das kann dazu führen, dass das Wohngeld reduziert oder gestrichen wird.

Veränderungen im Haushalt: Wenn Haushaltsmitglieder ein- oder ausziehen – zum Beispiel wenn ein Kind auszieht oder ein neuer Partner einzieht – muss das der Behörde gemeldet werden.

Wohnungswechsel: Wenn du in eine andere Wohnung umziehst, muss das gemeldet werden, da sich die Miethöhe und die Mietstufe ändern können.

Wer Änderungen nicht meldet und dadurch zu viel Wohngeld erhält, muss den überzahlten Betrag zurückzahlen. Im schlimmsten Fall kann es auch zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen.

Das Wohngeld ist eine eigenständige Sozialleistung und wird selbst nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Allerdings können andere Sozialleistungen, die du erhältst, dein Haushaltseinkommen erhöhen und damit den Wohngeldanspruch reduzieren oder ausschließen.

Folgende Leistungen schließen das Wohngeld in der Regel aus, da sie die Wohnkosten bereits berücksichtigen: Bürgergeld und Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Folgende Leistungen stehen dem Wohngeld in der Regel nicht entgegen: Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld I sowie Wohngeld wird parallel zu diesen Leistungen gewährt – sofern das Gesamteinkommen die Wohngeldberechtigung nicht ausschließt.

Das Wohngeld ist besonders relevant für Rentner mit kleiner Rente. Da viele Rentner in Deutschland eine Rente beziehen, die kaum über dem Grundsicherungsniveau liegt, und gleichzeitig in ihrer angestammten Wohnung bleiben möchten, ist das Wohngeld für sie eine wichtige Unterstützung.

Rentner, die keine Grundsicherung im Alter beziehen, aber trotzdem ein geringes Einkommen haben, sollten unbedingt prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Gerade durch die Wohngeldreform 2023 sind die Anspruchsgrenzen so weit angehoben worden, dass viele Rentner nun erstmals berechtigt sind.

Für Rentner gibt es außerdem die Möglichkeit, das Wohngeld mit dem Wohneigentum zu kombinieren – also als Lastenzuschuss zu beantragen, wenn sie in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung leben und durch die laufenden Kosten finanziell belastet sind.

Für Studierende ist das Wohngeld in vielen Fällen ausgeschlossen, da Studierende in der Regel BAföG beantragen können und das Wohngeld nachrangig gegenüber BAföG ist. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist – also die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG erfüllt –, kann kein Wohngeld beantragen, auch wenn er tatsächlich kein BAföG erhält.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Studierende, die aus bestimmten Gründen keinen BAföG-Anspruch haben – zum Beispiel wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer, im Zweitstudium oder in bestimmten anderen Konstellationen – können unter Umständen Wohngeld beantragen. Auch Studierende, die nicht mehr als Haushaltsmitglied der Eltern gelten, können in bestimmten Fällen Wohngeld erhalten.

Auch Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht haben in der Regel Anspruch auf Wohngeld, wenn sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen.

Für Nicht-EU-Bürger hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab. Bestimmte Aufenthaltstitel – wie die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse zur Erwerbstätigkeit – berechtigen zum Wohngeld. Andere Titel – wie eine Duldung – berechtigen in der Regel nicht.

Wer als Expat unsicher ist, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, sollte sich bei der Wohngeldbehörde oder bei einer Beratungsstelle informieren. Für rechtliche Fragen rund um Sozialleistungsansprüche in Deutschland steht KS Auxilia mit kompetenter Rechtsschutzunterstützung im Sozialrecht zur Verfügung.

Das Wohngeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden. Es handelt sich um eine zweckgebundene Sozialleistung, die nicht der Einkommensteuer unterliegt.

Allerdings kann das Wohngeld indirekt die Steuerlast beeinflussen: Wenn du durch das Wohngeld eine bessere Wohnsituation hast und dadurch höhere Mietzahlungen leisten kannst, können diese – falls du sie beispielsweise als Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung oder Homeoffice geltend machen willst – in der Steuererklärung relevant werden.

Mit WISO Steuer lässt sich die Steuererklärung auch für Menschen mit geringem Einkommen, die Wohngeld beziehen, schnell und korrekt erstellen. Das Programm hilft dabei, alle relevanten Abzüge geltend zu machen und prüft automatisch, welche Steuervorteile für deine persönliche Situation in Frage kommen.

Weitere offizielle Informationen zum Wohngeld, aktuellen Mietstufen und dem Online-Antrag findest du beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Wenn dein Wohngeldantrag abgelehnt wird oder du der Meinung bist, dass die bewilligte Höhe zu niedrig ist, hast du das Recht, innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden und sollte gut begründet sein.

Folgende Schritte empfehlen sich bei einer Ablehnung:

Person sitzt entspannt in ihrer Wohnung und freut sich über den bewilligten Wohngeldantrag in Deutschland

Bescheid genau prüfen: Verstehe, warum der Antrag abgelehnt wurde oder warum das Wohngeld so niedrig ausgefallen ist. Oft liegt es an fehlenden Unterlagen oder falschen Einkommensangaben.

Beratung suchen: Eine kostenlose Beratung bieten unter anderem die Mietervereine, die Verbraucherzentralen oder das Wohngeldbüro selbst an.

Widerspruch einlegen: Lege innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch ein und begründe ihn sorgfältig. Füge fehlende Unterlagen bei, die du beim Erstantrag möglicherweise nicht vollständig eingereicht hast.

Klage einreichen: Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. In diesem Fall ist ein Anwalt oder eine Beratungsstelle sehr hilfreich. Eine Rechtsschutzversicherung von KS Auxilia kann die Kosten für einen solchen Rechtsstreit übernehmen.

Viele Menschen machen bei der Beantragung und Nutzung von Wohngeld vermeidbare Fehler:

Antrag zu spät stellen: Das Wohngeld wird erst ab dem Antragsmonat gewährt – nicht rückwirkend. Wer zu lange wartet, verliert Geld.

Unterlagen unvollständig einreichen: Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung. Sammle alle erforderlichen Nachweise vollständig, bevor du den Antrag einreichst.

Änderungen nicht melden: Wer Einkommenserhöhungen oder Haushaltsveränderungen nicht meldet, riskiert Rückforderungen.

Verlängerungsantrag vergessen: Das Wohngeld wird nicht automatisch verlängert. Stelle den Verlängerungsantrag rechtzeitig – mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Anspruch nicht geprüft: Viele Menschen, die Anspruch auf Wohngeld hätten, stellen keinen Antrag, weil sie glauben, nicht berechtigt zu sein. Durch die Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch als früher – prüfe deinen Anspruch unbedingt.

Wohngeldrechner nicht genutzt: Bevor du den Antrag stellst, lohnt sich die Nutzung eines Wohngeldrechners, um eine Einschätzung der voraussichtlichen Leistungshöhe zu bekommen.

Das Wohngeld ist ein wichtiges Instrument, um die Wohnkosten zu senken – aber es ist kein Ersatz für eine umfassende Finanzplanung. Wer Wohngeld bezieht, sollte gleichzeitig prüfen, welche weiteren Sozialleistungen und Steuervorteile ihm zustehen.

Für Familien mit Kindern sind Kindergeld und Kinderzuschlag relevante Ergänzungen. Wer arbeitet, sollte prüfen, ob er Anspruch auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder andere steuerliche Erleichterungen hat. Rentner sollten neben dem Wohngeld auch den Grundrentenzuschlag prüfen.

Für umfassende Versicherungslösungen – von der Haftpflicht über die Rechtsschutzversicherung bis zur Altersvorsorge – bieten CHECK24 und AXA schnelle Vergleiche und maßgeschneiderte Angebote.

Das Wohngeld ist eine bedeutende staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen und kann die monatliche Belastung durch Wohnkosten erheblich reduzieren. Seit der Reform 2023 haben deutlich mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld als zuvor – und die durchschnittliche Leistungshöhe ist stark gestiegen. Wer glaubt, möglicherweise berechtigt zu sein, sollte seinen Anspruch unbedingt prüfen und den Antrag so früh wie möglich stellen. Mit WISO Steuer lässt sich außerdem sicherstellen, dass alle steuerlichen Möglichkeiten genutzt werden. Und wer im Streitfall mit der Wohngeldbehörde rechtliche Unterstützung benötigt, ist mit KS Auxilia bestens abgesichert.

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